Feindlicher Zeuge

Ein feindlicher Zeuge ist ein Zeuge in einer Probe, der für die Gegenpartei oder einen Zeugen aussagt, der nachteiliges Zeugnis der rufenden Partei während der direkten Überprüfung anbietet.

Ein durch die Gegenpartei genannter Zeuge wird feindlich gewagt. Ein vom direkten Prüfer genannter Zeuge kann feindlich von einem Richter auf Bitte vom Prüfer erklärt werden, wenn das Zeugnis des Zeugen offen gegnerisch oder klar zur Gegenpartei voreingenommen ist.

Eine Partei, die einen feindlichen Zeugen untersucht, kann den Zeugen als ob im Kreuzverhör befragen, so den Gebrauch von Hauptfragen erlaubend. Ein feindlicher Zeuge ist manchmal als ein nachteiliger Zeuge oder ein ungünstiger Zeuge bekannt.

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Beweis-Gesetz

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