Nullum crimen, nulla poena Sinus praevia lege poenali

Nullum crimen, nulla poena Sinus praevia lege poenali (Latein, angezündet. "Kein Verbrechen, keine Strafe ohne ein vorheriges Strafgesetz") ist ein grundlegendes Sprichwort im gesetzlichen europäischen Kontinentaldenken. Es wurde von Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach als ein Teil des bayerischen Strafgesetzbuches 1813 geschrieben.

Das Sprichwort selbst wird manchmal gemacht:

  • nullum delictum, nulla poena Sinus praevia lege poenali
  • nullum crimen, nulla poena Sinus praevia lege poenali
  • nullum crimen, nulla poena Sinus lege praevia

oder abgekürzt zu:

  • nullum crimen und nulla poena Sinus lege (auch nullum crimen und nulla poen'e Sinus lege)
  • nullum crimen, nulla poena Sinus lege
  • nullum crimen Sinus lege
  • nulla poena Sinus lege

Das Sprichwort stellt fest, dass es kein Verbrechen begangen und keine Strafe zugemessen ohne eine Übertretung des Strafgesetzes geben kann, weil es zurzeit bestanden hat. Eine andere Folge dieses Grundsatzes ist, dass nur jene Strafen, die bereits für das Vergehen in der Zeit gegründet worden waren, als es begangen worden ist, auferlegt werden können. So nicht nur hängt die Existenz des Verbrechens dort davon ab, eine vorherige gesetzliche Bestimmung zu sein, es erklärend, ein Strafvergehen (nullum crimen Sinus praevia lege), sondern auch für eine spezifische in einem bestimmten Fall aufzuerlegende Strafe zu sein, es ist auch notwendig, dass die Strafgesetzgebung in der Kraft, wenn das Verbrechen begangen worden ist, die Strafe aufgereiht hat, die als eine der möglichen Sanktionen zu diesem Verbrechen (nulla poena Sinus praevia lege) aufzuerlegen ist.

Dieser grundlegende gesetzliche Grundsatz ist ins internationale Strafrecht vereinigt worden. Es verbietet so die Entwicklung ab den Posten facto Gesetze zum Nachteil des Angeklagten.

Das internationale Strafrecht

Seit den Nürnberger Proben wird Strafgesetz genommen, um die Verbote des internationalen Strafrechts, zusätzlich zu denjenigen des Innengesetzes einzuschließen. So sind Strafverfolgungen von solchen Personen wie nazistische Kriegsverbrecher und Beamte der für die Berliner Mauer verantwortlichen Deutschen Demokratischen Republik möglich gewesen, wenn auch ihren Akten erlaubt oder sogar durch das Innengesetz bestellt worden sein kann. Außerdem Gerichte, wenn, sich mit solchen Fällen befassend, dazu neigen wird, auf den Brief des Gesetzes zurzeit sogar in Regimen zu achten, wo das Gesetz, wie es geschrieben wurde, allgemein in der Praxis von seinen eigenen Autoren ignoriert wurde.

Jedoch kritisieren einige gesetzliche Gelehrte das, weil allgemein, in den Rechtssystemen des Kontinentalen Europas, wo das Sprichwort zuerst entwickelt wurde, "wurde Strafgesetz" gebracht, um gesetzliches Strafgesetz zu bedeuten, um eine Garantie der Person, betrachtet als ein grundsätzliches Recht zu schaffen, dass er für eine Handlung oder Weglassung nicht verfolgt würde, die als kein Verbrechen gemäß den Statuten betrachtet wurde, an den Gesetzgebern in der Kraft zur Zeit der Handlung oder Weglassung vorbeigegangen ist, und dass nur jene Strafen, die im Platz waren, als der Verstoß stattgefunden hat, angewandt würden. Außerdem, selbst wenn man denkt, dass bestimmte Handlungen unter allgemeinen Grundsätzen des internationalen Rechtes verboten werden, weisen Kritiker darauf hin, dass sich ein Verbot in einem allgemeinen Grundsatz auf die Errichtung eines Verbrechens nicht beläuft, und dass die Regeln des internationalen Rechtes auch spezifische Strafen für die Übertretungen nicht festsetzen.

In einem Versuch, jene Kritiken zu richten, sorgt das Statut des kürzlich feststehenden Internationalen Strafgerichtshofes für ein System, in dem Verbrechen und Strafen im schriftlichen Gesetz ausdrücklich dargelegt werden, das nur auf zukünftige Fälle angewandt werden soll.

Dieser Grundsatz wird in mehreren nationalen Verfassungen und mehreren internationalen Instrumenten eingeschlossen. Sieh z.B Europäische Konvention auf Menschenrechten, Artikel 7 (1); Statut von Rom des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 22 und 23.

Gewohnheitsrecht

Im englischen Strafrecht gibt es Straftaten des Gewohnheitsrecht-Ursprungs. Zum Beispiel ist Mord noch ein Gewohnheitsrecht-Vergehen und hat an einer gesetzlichen Definition Mangel. Das Totschlag-Gesetz 1957 hat keine gesetzliche Definition des Mords (oder kein anderes mörderisches Vergehen) eingeschlossen. Es, gab folglich, das erstaunliche Schauspiel der Definition des Mords, noch eine Sache des Gewohnheitsrechts, das Thema keiner weniger als sechs Bitten an das Oberhaus innerhalb der nächsten 40 Jahre seiend (Direktor von Öffentlichen Strafverfolgungen v. Schmied [1961] A.C. 290; Hyam v. Direktor von Öffentlichen Strafverfolgungen [1975] A.C. 55; Regina v. Cunningham [1982] A.C. 566; Regina v. Moloney [1985] A.C. 905; Regina v. Hancock [1986] A.C. 455; Regina v. Woollin [1998] 4 A11 E.R. 103 (H.L.)).

Siehe auch

  • Ab den Posten facto Gesetz
  • Rechtsstaat
  • 1942-43 Riom Probe

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Natasha Stott Despoja / Nürnberger Code
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