Staatskirche

Staatskirchen sind organisatorische Körper innerhalb einer christlichen Bezeichnung, die offizieller Status gegeben oder durch einen Staat bedient werden.

Staatskirchen sind nicht notwendigerweise nationale Kirchen in der ethnischen Bedeutung des Terminus, aber die zwei Konzepte können im Fall von einem Nationsstaat überlappen, wo die Zustandgrenze größtenteils dem Vertrieb einer einzelnen ethnischen Gruppe entspricht, der eine bestimmte Bezeichnung als ein Aspekt der ethnischen Identität beigefügt wird. Staatskirchen können auch im Vergleich Minderheitsbezeichnungen sein, die politische Anerkennung durch den Staat gegeben werden.

China

In der Volksrepublik Chinas gibt es zwei Zweige von zustandbedienten Kirchen; die chinesische Patriotische katholische Vereinigung und Drei - Selbst Patriotische Bewegung.

Pastoren werden an zustandgenehmigten Priesterseminaren erzogen und werden von der Regierung ernannt.

Dänemark

  • Kirche Dänemarks (lutherischer)
  • Kirche der Faroe Inseln, die (lutherisch), von der Kirche Dänemarks gespalten sind

Finnland

  • Kirche Finnlands (lutherischer)
  • Finnische orthodoxe Kirche

Georgia

  • Georgischer orthodoxer kirchlicher (orthodoxer)

Griechenland

  • Kirche Griechenlands (orthodoxer)

Island

  • Kirche Islands (lutherischer)

Norwegen

  • Kirche Norwegens (lutherischer)

Das Vereinigte Königreich

  • Anglikanische Kirche (Anglikaner)
  • Aus historischen Gründen wird die Kirche Schottlands, eines presbyterianischen Körpers, im Gesetz sowohl gegründet und von der Zustandkontrolle frei. Es betrachtet so sich als eine "nationale" Kirche aber nicht eine Zustandkirche.

Siehe auch

  • Trennung der Kirche und des Staates

Schalljugend / SCSI
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