Der dritte Rat von Lateran

Der Dritte Rat von Lateran hat sich im März 1179 als der elfte ökumenische Rat getroffen. Papst Alexander III hat den Vorsitz gehabt, und 302 Bischöfe haben sich gekümmert.

Durch die Vereinbarung, die am Frieden Venedigs 1177 der bittere Konflikt zwischen Alexander III und Kaiser Frederick getroffen ist, wurde ich zu einem Ende gebracht. Als Papst Hadrian IV 1159 gestorben ist, haben die geteilten Kardinäle zwei Päpste gewählt: Roland von Siena, der den Namen von Alexander III und Octavian aus Rom genommen hat, der, obwohl berufen, durch weniger Kardinäle, von Frederick unterstützt wurde und den Namen von Papst Victor IV angenommen hat. Frederick, mögend alles entfernen, was seiner Autorität in Italien, erklärt Krieg auf die italienischen Staaten und besonders die Kirche im Weg gewesen ist, die große Autorität genoss. Ein ernstes Schisma ist aus diesem Konflikt entstanden, und nachdem der Tod von Victor IV 1164, zwei weitere Gegenpäpste entgegen Alexander III berufen wurden: Österlich III (1164-1168) und Callistus III (1168-1178). Schließlich, am Frieden Venedigs, als Alexander Sieg gewonnen hat, hat er Frederick versprochen, dass er einen ökumenischen Rat auffordern würde.

Außer dem Entfernen der Überreste vom neuen Schisma hat der Rat die Ketzereien von Waldensian und Cathar verurteilt und hat wegen der Wiederherstellung der kirchlichen Disziplin bedrängt. Es ist auch der erste allgemeine Rat der Kirche geworden, um gegen die Sodomie Gesetze zu erlassen. Drei Sitzungen, wurden auf 5, 14, und am 19. März gehalten, in dem 27 Kanons veröffentlicht wurden.

Die wichtigsten von diesen waren:

  • Kanon 1. Um die Möglichkeit von zukünftigen Schismen zu verhindern, sollten nur Kardinäle das Recht besitzen, einen Papst zu wählen. Außerdem sollte eine Zweidrittelmehrheit in der Größenordnung von der Wahl erforderlich sein, gültig zu sein. Wenn sich ein Kandidat Papst erklären sollte, ohne die erforderliche Mehrheit zu empfangen, sollten er und seine Unterstützer exkommuniziert werden.
  • Kanon 2 hat ungültig eine Leere jene Ordinationen erklärt, die von den Gegenpäpsten Octavian (Victor IV), Kerl von Crema durchgeführt sind (Österlich III), und John de Struma (Gegenpapst Callixtus III).
  • Kanon 3 hat die Promotion von jedem zu einem Kirchspiel vor dem Alter 25 und zum Bischofsamt vor dem Alter 30 verboten.
  • Kanon 5 hat die Ordination von mit irgendwelchen Mitteln der richtigen Unterstützung nicht versorgten Klerikern verboten.
  • Kanon 7 hat der Aufladung des Geldes verboten, Begräbnisse zu führen, eine Ehe oder tatsächlich das Feiern von einigen der Sakramente zu segnen.
  • Kanon 11 hat Klerikern verboten, Frauen in ihren Häusern zu haben oder die Kloster von Nonnen ohne einen guten Grund zu besuchen; erklärt, der Klerus geheiratet hat, sollte ihre Pfründen verlieren; und verfügt, dass Priester, die sich mit der Sodomie beschäftigt haben, des klerikalen Büros abgesetzt und erforderlich werden sollten, Buße zu tun - während Laien exkommuniziert werden sollten.
  • Kanon 18 hat verlangt, dass jede Kathedrale-Kirche einen Master ernannt hat, um die Kleriker und die armen Gelehrten der Kirche zu unterrichten; diese Handlung hat geholfen, die Kathedrale-Schulen zu starten, die später Universitäten geworden sind.
  • Kanon 19 hat Kirchenbann für diejenigen erklärt, die versucht haben, Kirchen und Klerus ohne die Zustimmung des Bischofs zu besteuern.
  • Kanon 23 Sorgen die richtige Organisation der Anpassung für Leprakranke.
  • Kanon 25 exkommuniziert diejenigen, die sich mit dem Wucher beschäftigen.
  • Kanon 26 hat Juden und Moslems davon verboten, christliche Diener zu haben, und stellt fest, dass die Beweise von Christen immer gegen Juden akzeptiert werden sollen.
  • Kanon 27 hat die Aufgabe von Prinzen betont, Ketzerei und verurteilt "Brabantians, Aragonese, Basken, Navarrese und andere zu unterdrücken, die solche Entsetzlichkeit zu Christen üben, dass sie weder Kirchen noch Kloster respektieren, weder Witwen noch Waisen, weder Alter noch Geschlecht, aber nach der Weise von Heiden verschonen, zerstören und Verschwendung alles" (De Brabantionibus und Aragonensibus, Navariis, Bascolis, Coterellis und Triaverdinis, qui tantam in Christianos immanitatem exercent, ut nec ecclesiis, nec monasteriis deferant, nicht viduis, und pupillis, nicht senibus, und pueris, nec cuilibet parcant aetati, aut sexui, sed mehr paganorum omnia perdant, und vastent) legen.

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