Grundlegende dienende Einordnung

Im Fernmeldewesen hat der Begriff grundlegende dienende Einordnung (BSA) die folgenden Bedeutungen:

  1. Die grundsätzliche Tariffed-Schaltung und Übertragung (und anderer) Dienstleistungen, die eine Betriebsgesellschaft einem erhöhten Dienstleister (ESP) zur Verfügung stellen muss, um mit seinen Kunden durch das Firmennetz in Verbindung zu stehen.
  2. In einem Zusammenhang der offenen Netzarchitektur, der grundsätzlichen zu Grunde liegenden Verbindung eines erhöhten Dienstleisters (ESP) zu und durch das Netz der Betriebsgesellschaft einschließlich BESONDERS haben Zugriffsverbindung, die Eigenschaften und Funktionen mit dieser Zugriffsverbindung an der Zentralverwaltung verkehrt, die BESONDERS und/oder andere Büros und der Transport (gewidmet oder geschaltet) innerhalb des Netzes dient, das die Verbindung von BESONDERS zur Zentralverwaltung vollendet, die seinen Kunden oder zu mit den Ergänzungsnetzdiensten des Kunden vereinigten Fähigkeiten dient. Jeder Bestandteil kann mehrere Kategorien von Netzeigenschaften haben. Innerhalb dieser Kategorien vom Netz sind Eigenschaften Alternativen, aus der Zahl von denen der Kunde wählen muss. Beispiele von BSA Bestandteilen sind BESONDERS Zugriffsverbindung, Transport und/oder Gebrauch.
Bundesstandard 1037C

Grundlegendes Dienstelement / BCH Code
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