Kraft (Gesetz)

Im Feld des Gesetzes hat die Wortkraft zwei Hauptbedeutungen: ungesetzliche Gewalt und gesetzlich. "Erzwungener Zugang" ist ein Ausdruck, der unter der Kategorie der ungesetzlichen Gewalt fällt; "in der Kraft" oder "dem Zwangsverkauf" würde Beispiele von Ausdrücken in der Kategorie des gesetzlichen Zwangs sein.

Als, wie man sagt, etwas "gewaltsam" getan worden ist, deutet es gewöhnlich an, dass es durch die wirkliche oder bedrohte Gewalt getan wurde (könnte), nicht notwendigerweise durch die gesetzliche Autorität ("Recht"). Zum Beispiel hat eine Person gegen ihren Willen gezwungen, eine ungesetzliche Handlung zu begehen, die sie nicht begangen wenn nicht gedroht hätten, würde gesetzlich betrachtet.

"Die Kraft von Armen" ist ein spezieller Fall, der ein Beispiel der ungesetzlichen Gewalt oder des gesetzlichen Zwang-Abhängigen darauf sein kann, wer die Gewalt (oder Drohung davon) und ihr gesetzliches Recht und/oder Verantwortung ausübt, so zu tun.

Wenn ein Bürger einem anderen mit einer Waffe droht, ohne in Gefahr von der Person zu sein, droht er oder sie, das würde ein Beispiel des ungesetzlichen Ausdrucks der Kraft von Armen sein. Dieselbe Drohung, die vom Polizisten ausgedrückt ist, der eine gesetzliche Verhaftung macht, würde normalerweise als gesetzlicher Zwang betrachtet.


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