Volkseigentum

Volkseigentum ist Eigentum, das dem Gebrauch des Publikums gewidmet wird. Es ist eine Teilmenge des Zustandeigentums. Der Begriff kann gebraucht werden, entweder um den Gebrauch zu beschreiben, zu dem das Eigentum gestellt wird, oder den Charakter seines Eigentumsrechts (besessen insgesamt von der Bevölkerung eines Staates) zu beschreiben. Das ist im Gegensatz zum Privateigentum, das von einer individuellen Person oder künstlichen Entitäten besessen ist, die die Finanzinteressen von Personen wie Vereinigungen vertreten. Staatseigentumsrecht, auch genannt öffentliches Eigentumsrecht, Regierungseigentumsrecht oder Zustandeigentum, ist Eigentumsinteressen, die im Staat, aber nicht einer Person oder den Gemeinschaften bekleidet werden.

Krone-Eigentum

In der modernen vertretenden Demokratie, wie man gesagt wird, ist "Volkseigentum" von den Leuten als Unterhaus im Besitz oder treuhänderisch von der Regierung für den allgemeinen Vorteil gehalten. In vielen Bereichen von Commonwealth, wie man sagt, ist solches Eigentum von der Krone im Besitz. Beispiele schließen Krone-Land, Krone-Copyright und Krone-Abhängigkeiten ein.

Siehe auch


Heinrich Wilhelm Matthias Olbers / Coors Brewing Company
Impressum & Datenschutz