Amt (Landunterteilung)

Amt ist ein Typ der Verwaltungsabteilung, eine Gruppe von Stadtbezirken regelnd, die heute nur in Deutschland gefunden sind, aber früher auch in nordeuropäischen Ländern üblich sind. Seine Größe und Funktionen unterscheiden sich durch das Land, und der Begriff ist zu einer amerikanischen Stadtgemeinde oder Grafschaft grob gleichwertig.

Deutschland

Vorherrschen

Der Amt (Mehrzahl-, Ämter) ist zum deutschen Bundesländer (Bundesstaaten) Schleswig-Holsteins, des Mecklenburg-westlichen Pommerns und Brandenburgs einzigartig. Andere deutsche Staaten hatten diese Unterteilung in der Vergangenheit.

Einige Staaten haben ähnliche Verwaltungseinheiten genannt Samtgemeinde (Niedersachsen), Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) oder Verwaltungsgemeinschaft (Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen).

Definition

Ein amt, sowie die anderen oben erwähnten Einheiten, ist einem Bezirk (Kreis) untergeordnet, und ist eine Sammlung von Stadtbezirken. Der amt ist niedriger als Bezirksniveau-Regierung, aber höher als Selbstverwaltungsregierung, und kann als ein Supra-Stadtbezirk oder "Selbstverwaltungsbündnis beschrieben werden." Normalerweise besteht es aus sehr kleinen Stadtbezirken; größere Stadtbezirke gehören einem amt nicht, und werden amtsfreie Gemeinden (unabhängige Stadtbezirke) genannt.

Ehemaliger Gebrauch in anderen Ländern

Dänemark

Der amt (Mehrzahl-, amter; Englisch, "Grafschaft") war eine Verwaltungseinheit Dänemarks (und, historisch, des Dänemarks-Norwegens). Die Grafschaften wurden durch die königliche Verordnung 1662 als Ersatz für den ehemaligen Len (Lehen) gegründet. Die amter wurden aus unabhängigen Städten (købstæder) und Kirchspielen ursprünglich zusammengesetzt, und haben nur kleine Gebiete der Verantwortung gehalten. Während des 20. Jahrhunderts wurde ihnen Verantwortung für den Krankenhaus-Dienst für die nichtstädtische Bevölkerung gewährt. 1970 hat Verwaltungsreform die Anzahl von Grafschaften zu vierzehn vermindert und hat die Verwaltungsunterscheidung zwischen (ländlichem) Kirchspiel und Stadt beseitigt. Von da an wurden die amter aus mehreren Stadtbezirken zusammengesetzt (Dänisch: kommuner). Die Reform hat den Grafschaften breitere Gebiete der Verantwortung gewährt, am meisten namentlich den staatlichen Gesundheitsdienst und die Höheren Gymnasium-Schulen führend.

Die dänische Selbstverwaltungsreform vom 1. Januar 2007 hat den amter abgeschafft und hat sie durch fünf Verwaltungsgebiete ersetzt, die jetzt allein wegen des Führens des staatlichen Gesundheitsdiensts angeklagt sind. Im Gegensatz zum amter halten die Gebiete keine Autorität, Steuern zu erheben. Die Reform hat alle anderen Gebiete der Verantwortung entweder zu den Stadtbezirken oder zum Staat wiederdelegiert. Zur gleichen Zeit wurden kleinere Stadtbezirke in größere Einheiten verschmolzen, die Zahl von Stadtbezirken von 270 bis 98 schneidend. Sieh Grafschaften Dänemarks für mehr Information über den dänischen Gebrauch des Begriffes.

Die Niederlande und Flandern

Ambacht kann als holländische Entsprechung zu amt gesehen werden. Ambachten hat in Holland, Zeeland und Flandern bis zu ungefähr 1800 bestanden.

Norwegen

Von 1662 bis 1919 wurden die Grafschaften Norwegens amter genannt. Sie werden jetzt fylker genannt.


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