Handelsmarke-Gesetz der Volksrepublik Chinas

Das System des Handelsmarke-Gesetzes in Festland China wird durch das chinesische Warenzeichen-Büro oder CTMO (mit einer Bitte-Funktion verwaltet, die vom Handelsmarke-Rezensions- und Zuerkennungsausschuss und den Gerichten verwaltet ist). Beide sind Abteilungen der Staatsregierung für die Industrie & den Handel (SAIC).

Die zwei Hauptstücke der Gesetzgebung, die das Handelsmarke-System bildet, sind das Handelsmarke-Gesetz und das Gesetz des Unlauteren Wettbewerbs.

Nur eingetragener Handel und Dienstleistungsmarken werden im PRC geschützt: Es gibt keinen Gewohnheitsrecht-Schutz für nicht registrierte Handelsmarken (abgesehen von "wohl bekannten" Zeichen, wie ausführlich berichtet, unten).

Zusatzartikel zum Handelsmarke-Gesetz des PRC am 27. Oktober 2001 erlauben dreidimensionalen Handelsmarken und Farben, als Warenzeichen eingeschrieben zu werden. Gesammelt und Zertifikat-Handelsmarken kann auch jetzt in China eingeschrieben werden. "Wohl bekannte" Handelsmarken werden auch jetzt nach dem chinesischen Gesetz erkannt (die Gerichte, und Verwaltungskörper werden das Niveau von Kenntnissen der Handelsmarke durch relevante Verbraucher, die Länge des Gebrauches der Handelsmarke, des Betrags der Werbung in Betracht ziehen, die dem Zeichen in China und der Geschichte des Zeichens gegeben ist).

Illegale

Handelsmarke-Vervielfältigung ist ein zügelloses Problem für Handelsmarke-Eigentümer in China trotz des hoch wirksamen und schnellen Verwaltungsüberfall-Verfahrens, das für Handelsmarke-Eigentümer unter der Schirmherrschaft von der Staatsregierung für Industrien und Handel verfügbar ist.

Siehe auch

Weiterführende Literatur

Links


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