Landgrave

Landgrave (holländischer landgraaf, deutscher Landgraf; französischer landgrave; Latein kommt magnus, kommt patriae, kommt provinciae, kommt terrae, kommt principalis, lantgravius) war ein Titel, der in Heiligem Römischem Reich und später durch seine ehemaligen Territorien verwendet ist.

Beschreibung

Der Titel bezieht sich auf eine Zählung, die Feudalaufgabe direkt dem Heiligen römischen Kaiser hatte. Seine Rechtsprechung hat sich über ein manchmal ziemlich beträchtliches Territorium gestreckt, das einer Zwischenmacht wie ein Herzog, ein Bischof oder Graf Palatine nicht unterwürfig war. Der Titel hat von den Zeiten Heiligen Römischen Reiches überlebt (zuerst Aufzeichnungen in Tiefer Lotharingia von 1086 auf: Henry III von Leuven als landgrave Brabant). Ein landgrave hat definitionsgemäß souveräne Rechte ausgeübt. Seine Beschlussfassungsmacht war mit diesem eines Herzogs vergleichbar.

Landgrave hat gelegentlich im Gebrauch als der Unterstützungstitel solchen Adels wie der Großartige Herzog Saxe-Weimars weitergemacht, der als Landgrave Thüringens im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts fungiert hat, aber der Titel ist in den Nichtgebrauch nach dem Ersten Weltkrieg gefallen.

Die Rechtsprechung eines landgrave war ein landgraviate, und die Frau eines landgrave war ein landgravine. Beispiele: Landgrave Thüringens, Landgrave von Hesse, Fürstlich (Gefürsteter) Landgrave von Leuchtenberg (um ein bayerisches Schloss; später gemacht ein Herzogtum).

Zusammenhängende Begriffe

Landgraviate bezieht sich auf die Reihe, das Büro oder das durch einen landgrave gehaltene Territorium.

Landgravine (Deutsch: Landgräfin) bezieht sich auf die Frau von Landgrave oder demjenigen, der das Büro ausübt oder die Reihe in ihrem eigenen Recht hält.

Literatur

  • Mayer, Theodor, Über Entstehung und Bedeutung der älteren deutschen Landgrafschaften, in Mitteralterliche Studien - Gesammelte Aufsätze, Hrsg. F. Knapp (Sigmaringen 1958) 187-201. Auch veröffentlicht in Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanische Abteilung 58 (1938) 210-288.
  • Mayer, T., Herzogtum und Landeshoheit', Fürsten und Staat. Studien zur Verfassungsgeschichte des deutschen Mittelalters (Weimar 1950) 276-301.
  • Eichenberger, T., Patria: Studien zur Bedeutung des Wortes im Mittelalter (6.-12. Jahrhundert), Nationes - Historische und philologische Untersuchungen zur Entstehung der europäischen Nationen im Mittelalter 9 (Sigmaringen 1991).
  • Van Droogenbroeck, F.J. Kombi von De betekenis paltsgraaf Herman II (1064-1085) voor het graafschap Brabant, in Eigen Schoon en De Brabander, 87 (Brussel 2004) 1-166.

Andere Bedeutungen von Landgrave

  • Cassiques: für die Information über den Gebrauch des Begriffes in der Kolonialprovinz von Carolina

Buch von festen Sternen / Menge
Impressum & Datenschutz