Mitglied des Kongresses

Ein Mitglied des Kongresses (Festordner) ist eine Person, die ernannt oder gewählt und in einen amtlichen Körper genannt Kongress eingeweiht worden ist, um normalerweise einen besonderen Wahlkreis in einer gesetzgebenden Körperschaft zu vertreten. Kongressmitglied (Abgeordneter) ist ein gleichwertiger Begriff in anderen Rechtsprechungen.

Die Vereinigten Staaten

In den Vereinigten Staaten bezieht sich der Begriff Kongress gemeinsam auf beide Häuser der nationalen gesetzgebenden Zweikammerkörperschaft dieses Landes, des Senats und des Repräsentantenhauses. Mitglieder des Senats werden normalerweise "Senator" genannt, wohingegen Mitglieder des Repräsentantenhauses "Vertreter" genannt werden. Wohingegen der Begriff Mitglied des Kongresses für Mitglieder von beiden Häusern gilt, werden die Begriffe Kongressabgeordneter oder Kongressabgeordnete gewöhnlich gebraucht, um sich auf Vertreter und nicht auf Senatoren zu beziehen.

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