Geräuschmacht

Im Fernmeldewesen hat die Begriff-Geräuschmacht die folgenden Bedeutungen:

  1. Das gemessene Gesamtgeräusch pro Bandbreite-Einheit am Eingang oder der Produktion eines Geräts, wenn das Signal nicht da ist.
  2. Die Macht durch einen zufälligen elektromagnetischen Prozess erzeugt.
  3. Das Einmischen und unerwünschte Macht in einem elektrischen Gerät oder System.
  4. In der Annahmeprüfung von Radiosendern, die Mittelmacht, die der Antenne-Übertragungslinie durch einen Radiosender, wenn geladen, mit dem Geräusch geliefert ist, das einen Vertrieb des Umfangs gegen die Frequenz von Gaussian hat.

Geräuschzahl / Geräuschtemperatur
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