Silkin gegen Beaverbrook Newspapers Ltd

In Silkin v. Beaverbrook Newspapers Ltd., [1958] 1 W.L.R. 743, ein Oberhaus-Fall, setzt die berühmte Rede von Herrn Diplock kurz und bündig den Grundsatz fest, dass Redefreiheit dem Gesetz unterworfen ist und wie jede andere Freiheit es ein Ausgleichen gibt. In der Redefreiheit muss dieses Recht gegen das wesentliche Bedürfnis nach den Personen erwogen werden, ihren Ruf zu schützen.

Herr Diplock hat (an Seiten 745-46) festgesetzt:

:Freedom der Rede, wie die anderen Grundfreiheiten, ist Freiheit nach dem Gesetz, und im Laufe der Jahre hat das Gesetz ein Gleichgewicht zwischen, einerseits, das Recht auf die Person aufrechterhalten... ob er im öffentlichen Leben oder nicht zu seinem unbefleckten Ruf ist, wenn er es, und andererseits verdient... das Recht auf das Publikum... ihre Ansichten ehrlich und furchtlos auf Sachen vom öffentlichen Interesse auszudrücken, wenn auch das starke Kritik des Verhaltens von öffentlichen Leuten einschließt.


Hill v. Kirche von Scientology Torontos / RWDSU v. Dolphin Delivery Ltd.
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