Vorübergehend

Das Vorübergehen ist ein klagbares Gewohnheitsrecht-Delikt, das verwendet werden kann, um nicht registrierte Handelsmarke-Rechte geltend zu machen. Das klagbare Delikt vorüberzugehen schützt die Bereitwilligkeit eines Händlers von einem falschen Bild, der der Bereitwilligkeit Schaden verursacht.

Das Gesetz vorüberzugehen hält eine Person davon ab, seine oder ihre Waren oder Dienstleistungen als seiend die Waren und Dienstleistungen des Klägers falsch darzustellen, und hält auch eine Person davon ab, seine oder ihre Waren oder Dienstleistungen als habend eine Vereinigung oder Verbindung mit dem Ankläger in Aussicht zu stellen, wenn das nicht wahr ist.

Vorübergehend und Handelsmarke-Gesetz

Ein Klagegrund, um vorüberzugehen, ist eine Form der Erzwingung des geistigen Eigentums gegen den unerlaubten Gebrauch eines Zeichens, das, wie man betrachtet, den eingetragenen oder nicht registrierten Handelsmarken einer anderen Partei besonders ähnlich ist, wo eine Handlung für den auf einem eingetragenen Warenzeichen gestützten Handelsmarke-Verstoß kaum (wegen der Unterschiede zwischen dem eingetragenen Warenzeichen und dem nicht registrierten Zeichen) erfolgreich sein wird. Das Vorübergehen ist eine Form des Gewohnheitsrechts, wohingegen gesetzliches Gesetz wie das Warenzeichen-Gesetz 1994 des Vereinigten Königreichs für Erzwingung von eingetragenen Warenzeichen durch Verstoß-Verhandlungen sorgt.

Das Vorübergehen und das Gesetz des Geschäftes der eingetragenen Warenzeichen mit Überschneidung auf sachliche Situationen, aber befasst sich mit ihnen unterschiedlich. Das Vorübergehen teilt Monopolrechte auf keine Namen, Zeichen, Ausstattung oder andere aufgedruckte Freimachungsvermerke zu. Es erkennt sie als Eigentum in seinem eigenen Recht nicht an.

Statt dessen wird das Gesetz vorüberzugehen entworfen, um falschen Bild im Laufe des Handels zum Publikum zum Beispiel zu verhindern, dass es eine Art Vereinigung zwischen dem Geschäft des Angeklagten und diesem des Klägers gibt. Ein anderes Beispiel vorüberzugehen ist, wo der Angeklagte etwas tut, so dass sich das Publikum ins Denken verleiten lässt, dass die Tätigkeit mit dem Kläger vereinigt wird, und infolgedessen der Kläger einen Schaden leidet, nach dem Gesetz vorüberzugehen kann es für den Kläger möglich sein, Handlung gegen den Angeklagten zu beginnen.

Erforderliche Elemente

Es gibt drei Elemente, häufig gekennzeichnet als die Klassische Dreieinigkeit im klagbaren Delikt, das erfüllt werden muss. In Reckitt & Colman Products Ltd gegen Borden Inc [1990] der 1 Ganze E.R. 873 Herr Oliver hat die fünf Richtlinien reduziert, die von Herrn Diplock in Erwen Warnick B V v J Townend & Sons (Rumpf) Ltd [1979] AC 731, 742 (HL) (der Eierlikör-Fall) zu drei Elementen angelegt sind:

  1. Bereitwilligkeit, die von einem Händler besessen ist
  2. Falscher Bild
  3. Schaden an der Bereitwilligkeit

Ankläger haben die Last, Bereitwilligkeit in seinen Waren/Dienstleistungen, Ausstattung von Waren, Marke, Zeichen und/oder ihm per se zu beweisen.

Der Ankläger hat auch die Beweislast, um falsche Darstellung (absichtlich oder sonst) zum Publikum zu zeigen, um sie glauben zu lassen, dass Waren/Dienstleistungen des Angeklagten die des Anklägers sind; so muss es etwas Verbindung zwischen den Waren/Dienstleistungen/Handel des Anklägers und Angeklagten geben. Sie müssen Wahrscheinlichkeit und/oder wirklichen Betrug/Verwirrung im Publikum zeigen. Betrug/Verwirrung betrachtet jedoch keinen 'Idioten als eilig'. (Sieh Morgensternkonsumverein-Gesellschaft v Express Newspapers Limited [1979] und Newsweek Inc. v. British Broadcasting Corp., [1979] R.P.C. 441 durch Herrn Denning.) Ist es die Aufgabe des Gerichtes, Ähnlichkeit/Identität der Zeichen/Waren/Dienstleistungen zu entscheiden, von denen das Kriterium häufig unter drei Elementen fallen: Ohren-Seh- und Begriffsähnlichkeit (häufig angewandt in Warenzeichen-Verstoß-Fällen).

In Bezug auf das Element des Schadens an der Bereitwilligkeit kann es Verlust/Ablenkung des Handels oder Verdünnung der Bereitwilligkeit geben. Der Ankläger braucht wirklichen oder speziellen Schaden nicht zu beweisen; die echte und greifbare Wahrscheinlichkeit des Schadens ist genügend. Dieser Schaden sollte jedoch vernünftig absehbar sein. Es ist ungenügend, um einfach Wahrscheinlichkeitsbetrug / wirklichen Betrug und/oder Verwirrung zu zeigen.

Schließlich muss das Gericht gesunden Menschenverstand in der Bestimmung des Falls verwenden, der auf Beweisen und gerichtlichem Taktgefühl und nicht Zeugen gestützt ist.

Verzichterklärungen können ungenügend sein, um zu vermeiden - von oder Klagegrund zu gehen (Sieh Asprey und Garrard v. WRA (Pistolen) Ltd [2002] FSR 30.) Jedoch wurde das im Machtspruch der Entscheidung ausgedrückt.

Erweitert vorübergehend

Eines der Beispiele, wo vorübergehend klagbar ist, ist die verlängerte Form vorüberzugehen, wo ein falscher Bild eines Angeklagten betreffs der besonderen Qualität eines Produktes oder Dienstleistungen der Bereitwilligkeit des Anklägers Schaden zufügt. Ein Beispiel davon ist Erven Warnink gegen J Townsend & Sons (Rumpf) Ltd [1979] AC 731, in dem die Schöpfer des Eierlikörs einen Hersteller eines Getränks ähnlich, aber nicht identisch dem Eierlikör verklagt haben, aber der als seiend Eierlikör erfolgreich auf den Markt gebracht wurde.

Die verlängerte Form vorüberzugehen wird von Berühmtheiten als ein Mittel verwendet, ihre Persönlichkeitsrechte in Gewohnheitsrecht-Rechtsprechungen geltend zu machen. Gewohnheitsrecht-Rechtsprechungen (mit Ausnahme von Jamaika) erkennen Persönlichkeitsrechte als Rechte auf das Eigentum nicht. Entsprechend können Berühmtheiten, deren Images oder Namen verwendet worden sind, erfolgreich verklagen, wenn es eine Darstellung gibt, dass ein Produkt oder Dienst gutgeheißen oder von der Berühmtheit gesponsert werden, oder dass der Gebrauch der Gleichheit der Berühmtheit autorisiert wurde, wenn das nicht wahr ist.

Rück-vorübergehend

Eine andere Vielfalt, etwas seltener ist so genannte 'Rückseite, die vorübergeht'. Das kommt vor, wo der Angeklagte das Produkt des Anklägers als seiend das Produkt des Angeklagten auf den Markt bringt (sieh Macht-Schule von John Roberts v Tessensohn [1995] FSR 947). Es wird zurückgerufen, dass orthodoxer Übergang davon den Angeklagten zur Folge hat, der vertritt, dass sein Produkt das Produkt des Anklägers ist. In vielen Fällen kann Rückseite, die vorübergeht, laut der gewöhnlichen Regeln erklärt werden: Zum Beispiel, wo ein Angeklagter das vertreten kann, hat er oder sie Waren gemacht, die tatsächlich vom Ankläger gemacht wurden, um durch sein eigenes Geschäft als ein Zweig des Anklägers auszugeben.

Siehe auch

  • Dastar Corp. v. Twentieth Century Fox Film Corp. - Rechtssache über die "Rückseite, die" vorübergeht
  • Perry gegen Truefitt
  • Plagiat
  • Privates Etikett
  • Produkt des weißen Etiketts
  • Satyam Infoway Ltd. v. Sifynet Lösungen Pvt. Ltd. - Indianerfall darauf, in Domainnamen vorüberzugehen

Referenzen

Das Gesetz des Übergangs - Von durch Christopher Wadlow, 3 Ausgabe des Hochwürdigen Ed (am 23. November 2005)


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