Geschlechterfolge zum norwegischen Thron

Seit 1990 ist absolutes Erstgeburtsrecht in Norwegen angewandt worden. Kronprinz Haakon Magnus ist zurzeit der rechtmäßige Erbe.

Gesetz der Folge

1990 wurde die norwegische Verfassung verändert, absolutes Erstgeburtsrecht dem norwegischen Thron gewährend, bedeutend, dass das älteste Kind, unabhängig vom Geschlecht, in der Geschlechterfolge den Vortritt hat. Seitdem das rückwirkend nicht getan wurde, ist das erste Mitglied der königlichen Familie, für die es gilt, Prinzessin Ingrid Alexandra. Das bedeutet, dass sie vor ihrem jüngeren Bruder Prinz Sverre Magnus den Vortritt hat, aber ihr Vater Haakon setzt fort, vor seiner älteren Schwester, Prinzessin Märtha Louise den Vortritt zu haben.

Die Ordnung der Folge zum norwegischen Thron wird im Artikel 6 in der Verfassung Norwegens beschrieben:

Die:The-Ordnung der Folge ist geradlinig, so dass nur ein Kind, das in der gesetzlichen Ehe der Königin oder des Königs, oder desjenigen geboren ist, der selbst oder er ist, zur Folge berechtigt hat, kann erfolgreich sein, und so dass die nächste Linie vor dem entfernteren und dem Älteren in der Linie über den jüngeren den Vortritt haben soll.

:An soll zukünftiges Kind auch unter denjenigen eingeschlossen werden, die zur Folge betitelt sind, und soll sie oder seinen richtigen Platz in der Geschlechterfolge sofort nehmen, sobald sie oder er in die Welt geboren sind.

Das:The-Recht auf die Folge soll jedoch keiner Person gehören, die in der Direktverbindung des Abstiegs von der letzten regierenden Königin oder dem König oder einer Schwester oder dem Bruder davon nicht geboren ist, oder selbst oder er eine Schwester oder Bruder davon ist.

: [...]

:For sollen diejenigen, die vor dem Jahr 1971, Artikel 6 der Verfassung getragen sind, weil es am 18. November 1905 passiert wurde, jedoch gelten. Für diejenigen, die vor dem Jahr 1990 getragen sind, soll es dennoch der Fall sein, dass ein Mann vor einer Frau den Vortritt haben soll.

Der Artikel 6 der ursprünglichen Verfassung hatte salic (Mann-Only-) Folge angegeben; so die Schwestern von Harald Ragnhild (b. 1930) und Astrid (b. 1932), und ihre Nachkommen werden von der Geschlechterfolge ausgeschlossen. Unter dem Erstgeburtsrecht der männlichen Vorliebe, das für diejenigen gilt, die zwischen 1971 und 1990, Prinzessin Märtha Louise (b getragen sind. 1971) legt hinter ihrem jüngeren Bruder Haakon und seinen Nachkommen.

Aktuelle Geschlechterfolge

Der aktuelle König: Harald V (b. 1937)

  1. HRH Kronprinz Haakon, der Sohn von König Harald (b. 1973)
  2. HRH Prinzessin Ingrid Alexandra, die Tochter des Kronprinzen Haakon und Kronprinzessin Mette-Marit (b. 2004)
  3. HH Prinz Sverre Magnus, Der Kronprinz und der Sohn der Kronprinzessin (b. 2005)
  4. HH Prinzessin Märtha Louise, die Tochter von König Harald (b. 1971)
  5. Maud Angelica Behn, die Tochter von Prinzessin Märtha Louise (b. 2003)
  6. Leah Isadora Behn, die zweite Tochter von Prinzessin Märtha Louise (b. 2005)
  7. Emma Tallulah Behn, die dritte Tochter von Prinzessin Märtha Louise (b. 2008)

Geschichte

Für die Herkunft des aktuellen Königlichen Hauses Norwegens, sieh Ahnentafel von Harald V aus Norwegen.

Siehe auch

  • Norwegisches Gesetz der Folge

D (Programmiersprache) / Pariser Friedensverträge, 1947
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