Fahne Polens

Die Fahne Polens besteht aus zwei horizontalen Streifen der gleichen Breite, die obere weiß und die niedrigere rote. Die zwei Farben werden in der polnischen Verfassung als die nationalen Farben definiert. Eine Variante der Fahne mit dem nationalen Wappen in der Mitte des weißen Streifens wird für den offiziellen Gebrauch auswärts und auf See gesetzlich vorbestellt. Eine ähnliche Fahne mit der Hinzufügung eines Schwalbenschwanzes wird als die Marineflagge Polens verwendet.

Weiß und rot wurden als nationale Farben 1831 offiziell angenommen. Sie sind des heraldischen Ursprungs und sind auf die Tinkturen (Farben) der Wappen der zwei konstituierenden Nationen des polnisch-litauischen Commonwealth, d. h. des Weißen Adlers Polens und des Verfolgers Litauens, ein weißer Ritter zurückzuführen, der einen Schimmel, beide auf einem roten Schild reitet. Davor haben polnische Soldaten Kokarden von verschiedenen Farbenkombinationen getragen. Die nationale Fahne wurde 1919 offiziell angenommen. Seit 2004 wird polnischer Fahne-Tag am 2. Mai gefeiert.

Die Fahne wird unaufhörlich auf den Gebäuden der höchsten nationalen Behörden, wie das Parlament und der Präsidentenpalast aufgezogen. Andere Einrichtungen und viele polnische Menschen ziehen die nationale Fahne an Nationalfeiertagen und anderen speziellen Gelegenheiten zur nationalen Bedeutung auf. Aktuelles polnisches Gesetz schränkt den Gebrauch der nationalen Fahne ohne das Wappen nicht ein, so lange die Fahne nicht disrespected ist.

Horizontaler bicolor des Weißes und rot, der ein relativ weit verbreitetes Design ist, es gibt mehrere Fahnen, die ähnlich, aber zum polnischen, am meisten namentlich diejenigen von Bohemia in Tschechien und Tirol in Österreich und zwei nationalen Fahnen mit dem roten Streifen über dem weißen ohne Beziehung sind: diejenigen Indonesiens und Monacos. In Polen zeigen viele Fahnen, die auf dem nationalen Design auch gestützt sind, die nationalen Farben.

Design

Gesetzliche Quellen

Die Farben und Fahnen der Republik Polen werden in zwei gesetzlichen Dokumenten beschrieben: die Verfassung der Republik Polen von 1997, und das Wappen, die Farben und die Hymne der Republik Polen und das Staatssiegel-Gesetz (Ustawa o godle, barwach i hymnie Rzeczypospolitej Polskiej oraz o pieczęciach państwowych) 1980 mit nachfolgenden Änderungen (künftig gekennzeichnet als "das Wappen-Gesetz").

Die Gesetzgebung bezüglich der nationalen Symbole ist alles andere als vollkommen. Das Wappen-Gesetz ist mehrere Male amendiert worden und bezieht sich umfassend auf Exekutivverordnungen, von denen einige nie ausgegeben worden sind. Außerdem enthält das Gesetz Fehler, Weglassungen und Widersprüchlichkeiten, die das Gesetz verwirrend, offen für verschiedene Interpretationen und häufig nicht gefolgt in der Praxis machen.

Nationale Farben

Gemäß dem Kapitel I, Artikel 28, Paragrafen 2 der Verfassung, sind die nationalen Farben Polens weiß und rot. Das Wappen-Gesetz, Artikel 4, gibt weiter an, dass die Farben weiß und in zwei horizontalen, parallelen Streifen der gleichen Breite rot sind, deren die ersten ein weiß ist und der Boden, ist man rot. Wenn die Farben vertikal gezeigt werden, wird der weiße Streifen links aus dem Gesichtspunkt des Zuschauers gelegt. Verhaftung Nr. 2 zum Gesetz zeigt die nationalen Farben sowohl in der horizontalen als auch in vertikalen Anordnung, sowie den offiziellen Schatten von beiden ausgedrückten Farben, weil coördinates im CIE xyY (CIE 1931) Raum mit den geduldeten Farbenunterschieden (ΔE) angegeben CIE 1976 färben (L *, u *, v *) färben Raum (CIELUV).

Varianten der nationalen Fahne

Die Verfassung enthält keine Erwähnung einer nationalen Fahne. Statt dessen wird die Fahne durch das Wappen-Gesetz definiert, das zwei Varianten der nationalen Fahne angibt: die nationale Fahne der Republik Polen (flaga państwowa Rzeczypospolitej Polskiej) und die nationale Fahne mit dem Wappen der Republik Polen (flaga państwowa z godłem Rzeczypospolitej Polskiej). Beide Fahnen werden im Artikel 6 der Tat wie folgt definiert:


Luft Mauritius / Roberto Sánchez Vilella
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