Frequenzvereinbarkeit

Im Fernmeldewesen hat die Begriff-Frequenzvereinbarkeit die folgenden Bedeutungen:

1. Eines elektronischen Geräts, des Ausmaßes, in dem es an seinem bestimmten Leistungsniveau in seiner beabsichtigten betrieblichen Umgebung (einschließlich der Anwesenheit der Einmischung) funktionieren wird, ohne Einmischung zu anderen Geräten zu verursachen.

2. Der Grad, zu dem ein elektrisches oder elektronisches Gerät oder Geräte, die darauf funktionieren oder auf eine angegebene Frequenz oder Frequenzen antworten, zur Wirkung mit anderen solchen Geräten fähig sind.

Siehe auch elektromagnetische Vereinbarkeit


Frequenzänderungsnachrichtenübermittlung / Frequenzabweichung
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