Prälat

Ein Prälat ist ein hohes Mitglied des Klerus, der ein Übliches ist, oder wer sich in der Priorität mit Üblichen aufreiht. Das Wort ist auf den lateinischen prælatus zurückzuführen, das Partizip Perfekt von præferre, was bedeutet, "trägt vorher", "oben oder über gesetzt werden" oder "bevorzugen"; folglich ist ein Prälat Derjenige-Satz über andere.

Zusammenhängende Fachsprache

Ein prelature ist das Büro eines Prälaten oder der kompletten juristischen Entität, die der Prälat regelt. Amtsbereich ist der Körper von Prälaten als Ganzes oder einem System der Regierung, der Regierung oder des Ministeriums durch Prälaten.

Der archetypische Prälat ist ein Bischof, dessen prelature seine besondere Kirche ist. Alle anderen Prälaten, einschließlich der regelmäßigen Prälaten wie Äbte und Hauptvorgesetzte, basieren auf dieses ursprüngliche Modell des Amtsbereichs.

Manchmal wird der Klerus einer Zustandkirche mit einer formellen Hierarchie Prälaten genannt, ohne gewöhnliche Rechtsprechung zu haben.

Höhere Rangordnung monsignors wird der Titel von Ehrenprelate von H gegeben. H. In einigen Ländern wie Deutschland; sie werden als Herr Prelate gerichtet, während regelmäßige Prälaten mit ihren anderen Titeln und jeweiligen höflichen Formen, wie Herr Bishop, Ihre Lordschaft usw. angeredet werden.

Landprelatures

Ein Landprelature, ist im katholischen Gebrauch, ein Prälat, dessen geografische Rechtsprechung, genannt Landprelature, keiner Diözese gehört. Ein Landprälat wird manchmal einen Prälaten nullius, vom lateinischen nullius diœceseos, Prälat "keiner Diözese" genannt, meinend, dass das Territorium direkt unter der Rechtsprechung des Papstes fällt und nicht eine Diözese unter einem wohnenden Bischof ist., es gab 49 Landprelatures, alle in der lateinischen Kirche.

Der Begriff wird auch in einem allgemeinen Sinn gebraucht, in welchem Fall er sich auf eine apostolische Präfektur, einen apostolischen vicariate oder einen Landabbacy ebenso beziehen kann.

Persönlicher prelatures

In der Römisch-katholischen Kirche wurde der Persönliche prelature während der Sitzungen des Zweiten Vatikaner Rats in Nr. 10 der Verordnung Presbyterorum ordinis konzipiert und wurde später ins Gesetz von Paul VI in seinem motu proprio Ecclesiae sanctae verordnet. Die Einrichtung wurde später im 1983-Code des Kirchenrechtes nochmals versichert. Solch ein prelature ist eine Einrichtung habender Klerus, und legen Sie (vielleicht) Mitglieder, die spezifische Schäfertätigkeiten ausführen würden. Der adjektivische Persönliche bezieht sich auf die Tatsache, dass, im Vergleich mit dem vorherigen kanonischen Gebrauch für kirchliche Einrichtungen, die Rechtsprechung des Prälaten mit einem Territorium, aber über Personen wo auch immer sie nicht verbunden wird sein. Die Errichtung des Persönlichen prelatures ist eine Übung der theologisch innewohnenden Macht der Selbstorganisation, die die Kirche seine Mission jagen muss, obwohl ein Persönlicher prelature nicht eine besondere Kirche ist, wie Diözesen und Militär ordinariates sind.

Persönlicher prelatures ist im Wesentlichen weltliche Organisationen, die in der Welt funktionieren (Mitglieder nehmen keine Gelübde und lebende normale, tägliche Leben), wohingegen religiöse Ordnungen religiöse Organisationen sind, die aus der Welt funktionieren (Mitglieder nehmen Gelübde und Leitungsleben in Übereinstimmung mit ihrer spezifischen Organisation).

Das erste (und, nur) Persönlicher prelature ist Opus Dei, der zu einem Persönlichen prelature von Papst John Paul II 1982 durch die Apostolische Verfassung erhoben wurde, die Ut sitzen. Im Fall von Opus Dei wird der Prälat von Mitgliedern des prelature gewählt und vom Papst bestätigt, der Laienstand und Klerus des prelature sind noch unter der Regierungsgewalt der besonderen Kirche, wo sie leben, und der Laienstand, der mit dem prelature (sowohl Männer als auch Frauen) vereinigt ist, unter der Rechtsprechung des Prälaten organisch vereinigt wird.

Siehe auch

  • Katholische Kirche hierarchy:Equivalents Diözesanbischöfe im Gesetz
  • Ordinariate für die Gläubigen des Ostritus
  • Persönlicher Ordinariate

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