Wheeling Steel Corp. v. Glander

Wheeling Steel Corp. v. Glander, die 337 Vereinigten Staaten 562 (1949) waren ein USA-Fall des Obersten Gerichts, in dem zwei Vereinigungen aus dem Staat gegen dem Wert entsprechend Steuern protestiert haben, die annehmbaren Rechnungen auferlegt sind, ist auf in Ohio verfertigte Waren zurückzuführen gewesen, obwohl diese Rechnungen im Leiten des Geschäfts in Ohio nicht verwendet wurden. Das Gericht hat entschieden, dass die Steuer die Gleichberechtigungsklausel des 14. Zusatzartikels verletzt hat.

Hintergrund

Wheeling Steel Corp., die in Delaware vereinigt ist, wurde bevollmächtigt, Geschäfte in Ohio zu machen, und hat vier seiner acht Produktionsanlagen in Ohio unterstützt. Die allgemeinen Büros von Wheeling waren, sind West Virginia Frei und hatte Verkaufsbüros in zwölf anderen Staaten einschließlich Ohios. Alle Rechnungen wurden in Rechnung gestellt und haben sich vom Hauptbüro der Vereinigung im Freien, West Virginia versammelt.

National Distillers Products Corporation wurde in Virginia vereinigt und hat seinen Hauptplatz des Geschäfts in New York aufrechterhalten. Wie man einließ, haben nationale Destillateure Geschäfte in Ohio gemacht und haben sowohl eine Brennerei als auch ein Lager in Ohio, sowie das Unterstützen von Brennereien und Lagern in sechs anderen Staaten unterstützt. Nationale Destillateure haben seine Lohnliste durch die lokalen Büros operiert und haben alle anderen fiskalischen Angelegenheiten von seinem Büro in New York geführt. Nationale Destillateure haben kein Verkaufsbüro in Ohio aufrechterhalten; Ordnungen von Ohio wurden zum Büro in New York zur Ansicht und Billigung nachgeschickt.

Beide Berufungskläger haben alle Steuern bezahlt, die erforderlich sind, Geschäfte in Ohio, allen Steuern auf Immobilien und Privateigentum in Ohio, und allen Lizenz-Steuern zu machen. Zusätzlich, Frei bezahlt dem Wert entsprechend Steuern nach West Virginia auf allen Rechnungen annehmbar, einschließlich auf jenen Rechnungen annehmbar besteuert durch Ohio, entsprechend Wheeling Steel Corp. v. Fuchs, die 298 Vereinigten Staaten 193. Die annehmbaren Rechnungen der nationalen Destillateure wurden weder von Virginia noch von New York besteuert.

Der Ohio Steuerbeauftragte hat dem Wert entsprechend Steuern auf annehmbare Rechnungen bewertet ist auf Sendungen zurückzuführen gewesen, die aus Ohio Produktionsanlagen entstehen, die Wheeling Steel Corporation und National Distillers Products Corporation gehören mit der Begründung, dass sich solche Rechnungen "aus dem Verkauf des Eigentums von einem Lager von innerhalb des Staates aufrechterhaltenen Waren ergeben." Der Ausschuss von Steuerbitten hat beide Bewertungen versichert.

Beide Berufungskläger haben die Steuervorstandsentscheidung appelliert. Das Oberste Gericht Ohios hat die Steuer in beiden Fällen versichert, die dann vor dem Obersten Gericht der Vereinigten Staaten gebracht wurden.

Meinung vom Gericht

Das Gericht hat gemeint, dass dem Wert entsprechend Steuer, die gegen die dieser Vereinigungen annehmbaren Rechnungen bewertet ist, die Gleichberechtigungsklausel des 14. Zusatzartikels verletzt hat. Das Gericht hat abgelehnt, das Problem dessen zu richten, ob Ohio die Erwartete Prozess-Klausel im Festsetzen dieser Steuer verletzt hat. Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass Ohio nicht erforderlich war, diese ausländischen Vereinigungen einzulassen, Geschäfte innerhalb Ohios zu machen, und die Begriffe beschränkt haben könnte, dass diese Vereinigungen Geschäft innerhalb Ohios führen konnten, so lange irgendwelche Grenzen Rechte nicht verletzt haben, ist auf die Verfassung zurückzuführen gewesen. Statt dessen hat Ohio beschlossen, diese Vereinigungen einzulassen, Geschäft in Ohio, ein Vorzug zu führen, den diese Vereinigungen Steuern bezahlt haben, um zu sichern und aufrechtzuerhalten. Weil Ohio beschlossen hat, diese ausländischen Vereinigungen zu domestizieren, haben diese Vereinigungen zum gleichen Schutz mit allen anderen nach dem Ohio Gesetz gegründeten Innenvereinigungen Recht erworben. Ohio dem Wert entsprechend Steuer unterscheidet unzulässig zwischen inländischen und ausländischen Vereinigungen, Berufungsklägern gleichen Schutz nach dem Ohio Gesetz verweigernd.

Meinungsverschiedenheit

Herr Justice Douglas wird durch den Begriff beunruhigt, dass Vereinigungen als Leute zum Zweck klassifiziert werden sollen, die Gleichberechtigungsklausel zu interpretieren. Die Meinungsverschiedenheit weist darauf hin, dass andere Klauseln in der Verfassung, die sich auf Leute oder Personen beziehen, für Vereinigungen nicht gelten. Zu lesen, dass eine Verweisung auf Personen in der Gleichberechtigungsklausel Vereinigungen als Personen einschließt, ist inkonsequent und sollte nicht gewagt werden.

Siehe auch

  • Liste von USA-Fällen des Obersten Gerichts, Band 337

Referenzen

Links


Connecticut General Life Insurance Company v. Johnson / Proailurus
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