Haughton v Smith

Haughton v Smith, [1975] AC 476, [1973] 3 Ganzer ER 1109, [1974] 3 W.L.R. 1 war eine Sache, die im Oberhaus angehört ist, das gemeint hat, dass es unmöglich war, das Verbrechen zu begehen, gestohlene Waren zu behandeln, wo die fraglichen Waren nicht tatsächlich gestohlen wurden; noch hat ein Vergehen des Versuchens gekonnt, gestohlene Waren zu behandeln, in denselben Verhältnissen begangen werden.

Urteil

Die Behauptung von Burggrafen Dilhorne über die Unmöglichkeit von Verbrechen wird häufig an 19 angesetzt (zum Ganzen E.R zitierend..):

:A-Mann, der seinen eigenen Regenschirm von einem Klub nimmt, es das Eigentum von jemandem anderem denkend, stiehlt nicht. Sein Glaube wandelt sein Verhalten in ein Vergehen nicht um. In meiner Ansicht ist es nicht von Bedeutung, dass das Verbrechen infolge der physischen Unmöglichkeit, z.B die Abwesenheit des Eigentums nicht begangen werden kann, das er, oder der gesetzlichen Unmöglichkeit stehlen will. In jedem Fall kann er nicht wegen eines Versuchs verurteilt werden, als er wegen des vollen Vergehens nicht verurteilt werden konnte, wenn er geschafft hatte, alles zu tun, was er versucht hat zu tun. Verhalten, das nicht kriminell ist, wird ins kriminelle Verhalten durch das angeklagte Glauben nicht umgewandelt, dass eine Lage der Dinge besteht, der nicht tut.

Dieser Fall wurde nachher durch das Kriminelle Versuch-Gesetz 1981 gestürzt. Es gibt eine eingehende Diskussion des Gesetzes von versuchten Verbrechen, insbesondere die Debatte über die kriminelle Verbindlichkeit in Problemen von unmöglichen Verbrechen.


Donoghue gegen Stevenson / Alte Gläubiger
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