Karl Friedrich Eichhorn

Karl Friedrich Eichhorn (am 20. November 1781 - am 4. Juli 1854) war ein deutscher Jurist.

Eichhorn ist in Jena als der Sohn von Johann Gottfried Eichhorn geboren gewesen. Er ist in die Universität von Göttingen 1797 eingegangen. 1805 hat er die Professur des Gesetzes an Frankfurt (Oder) erhalten, es bis 1811 haltend, als er denselben Stuhl an der neuen Universität von Friedrich Wilhelm in Berlin akzeptiert hat. Auf dem Anruf zu Armen 1813 ist er ein Kapitän des Pferdes geworden, und hat am Ende des Krieges die Dekoration des Eisenkreuzes erhalten.

1817 wurde er der Vorsitzende des Gesetzes an Göttingen angeboten, und, es der Berliner Professur bevorzugend, hat dort erfolgreich unterrichtet, bis schlecht-Gesundheit ihn dazu gezwungen hat, 1828 zurückzutreten. Sein Nachfolger im Berliner Stuhl, der 1832 gestorben ist, er hat wieder von seinen Aufgaben Besitz ergriffen, aber hat zwei Jahre später aufgegeben. 1832 hat er auch eine Ernennung im Außenministerium erhalten, das, mit seinen Arbeiten in vielen Zustandkomitees und seinen gesetzlichen Forschungen und Schriften, ihn bis zu seinem Tod an Köln besetzt hat.

Eichhorn wurde als einer der Hauptbehörden auf dem deutschen grundgesetzlichen Gesetz betrachtet. Seine Hauptarbeit ist Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte (Göttingen, 1808 - 1823, 5. Hrsg. 1843-1844). In der Gesellschaft mit Friedrich Karl von Savigny und Johann Friedrich Ludwig Göschen hat er Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft gegründet. Er war der Autor außerdem Einleitung in des deutsche Privatrecht mit Einschluss des Lehnrechts (Gött. 1823) und der Grundsätze des Kirchenrechts der Katholischen und der Evangelischen Religionspartei in Deutschland, 2 Bde. (ib. 1831 - 1833).

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