Einigkeitsmodell (Strafrecht)

Das Einigkeitsmodell oder die Systemperspektive des Strafrechts behaupten, dass die Organisationen eines Strafrecht-Systems entweder, oder wenn, wirklich kooperativ arbeiten, um Justiz, im Vergleich mit konkurrenzfähig zu erzeugen.

Siehe auch

  • Konfliktmodell

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Joseph Nollekens / Abfertigungsrate
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