Grundlegender Dienst

Im Fernmeldewesen ist grundlegender Dienst:

1. Eine reine Übertragungsfähigkeit über einen Nachrichtenpfad, der in Bezug auf seine Wechselwirkung mit der kundengelieferten Information eigentlich durchsichtig ist.

2. Das Angebot der Übertragungskapazität zwischen zwei oder mehr für eine Übertragung eines Benutzers passenden Punkten braucht und Thema nur den technischen Rahmen der Treue und der Verzerrungskriterien oder des anderen Bedingens.


Grundlegender Austauschfernmelderadiodienst / Grundlegendes Dienstelement
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