Nichtkämpfer

Nichtkämpfer ist ein Begriff im Gesetz von Kriegsbeschreiben-Bürgern, die keinen direkten Teil in Feindschaften, Personen wie medizinisches Personal und militärische Geistliche nehmen, die Mitglied der Streitkräfte sind, aber werden wegen ihrer spezifischen Aufgaben (wie beschrieben, im Protokoll I der Genfer Konventionen, angenommen im Juni 1977), und Kämpfer geschützt, die außen de Kampf ("außerhalb des Kampfs") sind; d. h. krank, verwundet, gehindert, oder hat sonst unbrauchbar gemacht.

Protokoll I des Artikels 50 definiert einen Bürger als eine Person, die nicht ein privilegierter Kämpfer ist. Artikel 51 beschreibt den Schutz, der Bürgern gegeben werden muss (wenn sie benachteiligte Kämpfer nicht sind), und Zivilbevölkerungen. Das Kapitel III des Protokolls I regelt das Zielen von Zivilgegenständen. Der Artikel 8 (2) (b) (i) des Statuts von Rom des Internationalen Strafgerichtshofes verbietet auch gegen Bürger geleitete Angriffe. Nicht alle Staaten haben Protokoll I oder das Statut von Rom bestätigt, aber es ist ein akzeptierter Grundsatz des internationalen humanitären Gesetzes, dass das direkte Zielen von Bürgern ein Bruch der üblichen Gesetze des Krieges ist und zu allen Krieg führenden Staaten bindet.

Der Artikel 3 in der allgemeinen Abteilung der Genfer Konventionen stellt fest, dass im Fall von der bewaffneten Auseinandersetzung nicht eines internationalen Charakters (im Territorium von einer der Hohen Vertragsparteien vorkommend), den jede Partei zum Konflikt verpflichtet werden soll, als ein Minimum, die folgenden Bestimmungen zu Nichtkämpfern anzuwenden:

Sie sollen in allen Verhältnissen werden human mit den folgenden Verboten behandelt werden:

: (a) Gewalt zum Leben und der Person, in besonderem Mord an allen Arten, Körperverletzung, grausamer Behandlung und Folter;

: (b) Einnahme von Geiseln;

: (c) empört auf die persönliche Dignität, im besonderen Demütigen und der erniedrigenden Behandlung;

: (d) der Übergang von Sätzen und das Tragen aus Ausführungen ohne vorheriges von einem regelmäßig eingesetzten Gericht ausgesprochenes Urteil, alle gerichtlichen Garantien gewährend, die als unentbehrlich von zivilisierten Völkern anerkannt werden.

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