Offene Softwarelizenz

Open Software License (OSL) ist eine von Lawrence Rosen geschaffene Softwarelizenz. Open Source Initiative (OSI) hat es als eine offene Quelllizenz, aber das Projekt von Debian beurteilte Version 1.1 bescheinigt, um mit dem DFSG unvereinbar zu sein. Der OSL ist eine Copyleft-Lizenz, mit einer ausgelösten Kündigungsklausel durch den Feilstaub einer Rechtssache-Behaupten-Patentverletzung.

Viele Menschen in der kostenlosen Software / öffnen Quellgemeinschaftsgefühl, dass Softwarepatente für die Software schädlich sind und besonders schädlich sind, um Quellsoftware zu öffnen. Der OSL versucht, dem durch das Schaffen einer Lache der Software entgegenzuwirken, die ein Benutzer verwenden kann, wenn dieser Benutzer ihm nicht schadet, indem er es mit einer offenen Rechtssache angreift.

Hauptmerkmale

Offene Handlungskündigungsklausel

Der OSL ließ eine Kündigungsklausel beabsichtigt, um Benutzern davon abzuraten, Patentverletzungsklagen einzureichen:

:10) Beendigung für die Offene Handlung. Diese Lizenz soll automatisch enden, und Sie dürfen einige der Rechte nicht mehr ausüben, die Ihnen durch diese Lizenz bezüglich des Datums gewährt sind, Sie fangen eine Handlung, einschließlich eines Quer-Anspruchs oder Gegenforderung, gegen den Lizenzgeber oder jeden Lizenznehmer an, der behauptet, dass die Ursprüngliche Arbeit ein Patent bricht. Diese Beendigungsbestimmung soll sich um keine Handlungsbehaupten-Patentverletzung durch Kombinationen der Ursprünglichen Arbeit mit anderer Software oder Hardware bewerben.

Garantie der Herkunft

Eine andere Absicht des OSL ist, Herkunft zu bevollmächtigen.

:7) Garantie der Herkunft und Verzichterklärung der Garantie. Lizenzgeber bevollmächtigt, dass das Copyright in und zur Ursprünglichen Arbeit und den offenen Rechten gewährt hierin vom Lizenzgeber vom Lizenzgeber im Besitz ist oder von Ihnen in Form von dieser Lizenz mit der Erlaubnis des Mitwirkenden jener Copyrights sublizenziert wird und Rechte patentiert.

Vergleich mit dem LGPL/GPL

Der OSL ist beabsichtigt, um dem LGPL ähnlich zu sein. Bemerken Sie, dass die Definition von Abgeleiteten Arbeiten im OSL Verbindung mit der OSL Software/Bibliotheken so Software nicht bedeckt, die sich bloß zur OSL Software verbindet, ist der OSL-Lizenz nicht unterworfen.

Der OSL ist mit dem GPL nicht vereinbar. Es ist gefordert worden, dass der OSL beabsichtigt ist, um gesetzlich stärker zu sein, als der GPL jedoch verschieden vom GPL, ist der OSL im Gericht nie geprüft worden und wird nicht weit verwendet.

Stimmen Sie der Lizenz zu

Die im Abschnitt 9 des OSL enthaltene Beschränkung liest:

:If verteilen Sie oder teilen Kopien der Ursprünglichen Arbeit oder einer Abgeleiteten Arbeit mit, Sie müssen eine angemessene Anstrengung unter diesen Umständen machen, um die ausdrückliche Zustimmung von Empfängern zu den Begriffen dieser Lizenz zu erhalten.

In seiner Analyse des OSL behauptet die Organisation zur Förderung freier Software, dass "diese Voraussetzung bedeutet, dass das Verteilen der OSL Software auf gewöhnlichen FTP Seiten, das Senden von Flecken zu gewöhnlichen Adressenlisten oder die Speicherung der Software in einem gewöhnlichen Versionsregelsystem, eine Übertretung der Lizenz wohl sein können und Übertreter der möglichen Beendigung der Lizenz unterwerfen würden. So macht der OSL es herausfordernd, um Software mit den gewöhnlichen Werkzeugen der Entwicklung der Kostenlosen Software zu entwickeln."

Vertrieb

Wenn der FSF-Anspruch dann wahr ist, betrifft der Hauptunterschied zwischen dem GPL und OSL mögliche Beschränkungen der Neuverteilung. Beide Lizenzen erlegen eine Art Reziprozitätsbedingungsverlangen-Autoren von Erweiterungen auf die Software auf, um jene Erweiterungen mit der jeweiligen Lizenz der ursprünglichen Arbeit zu lizenzieren.

Offene Handlungskündigungsklausel

Die offene Handlungskündigungsklausel, die oben beschrieben ist, ist ein weiterer bedeutender Unterschied zwischen dem OSL und GPL.

Weitere Bestimmungen

  • Abgeleitete Arbeiten müssen laut derselben Lizenz verteilt werden. (§1c)
  • Bedeckte Arbeiten, die verteilt werden, müssen durch den Quellcode oder Zugang dazu bereitgestellt begleitet werden. (§3)
  • Keine Beschränkungen, Geld für Programme zu beladen, die durch die Lizenz, aber den Quellcode bedeckt sind, müssen eingeschlossen oder für eine angemessene Gebühr bereitgestellt werden. (§3)
  • Bedeckte Arbeiten, die verteilt werden, müssen eine wortwörtliche Kopie der Lizenz einschließen. (§16)
  • Vertrieb bezieht ein (aber setzt nicht ausführlich fest) eine Lizenz ohne Königtum für irgendwelche in die Software aufgenommenen Patente. (§2)

Spätere Versionen

Es, ist obwohl üblich, für den Urheberrechtshalter fakultativ, um "oder jede spätere Version" zu den Vertriebsbegriffen beizutragen, um Vertrieb unter zukünftigen Versionen der Lizenz zu erlauben. Dieser Begriff wird im OSL nicht direkt erwähnt. Jedoch würde es scheinen, Abschnitt 16 zu verletzen, der eine wortwörtliche Kopie der Lizenz verlangt.

Offene Software, die den OSL verwendet

  • ClearCanvas, unternehmensbereiter DICOM Zuschauer und RIS/PACS.
  • CodeIgniter v3.0, eine offene Quelle PHP Fachwerk.
  • NUnitLite, eine Leichtgewichtsversion von NUnit
  • Magento, eine eCommerce Webanwendung.
  • PrestaShop, eine eCommerce Webanwendung.
  • Mulgara, ein in Java geschriebener triplestore.
  • Spärlich hat ein statisches Codeanalyse-Werkzeug für den Kern von Linux entwickelt.

Siehe auch

Links


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