Pacta sunt servanda

Pacta sunt servanda (muss Latein für "Abmachungen" behalten werden), ist ein brocard, ein Kernprinzip des Zivilrechts und vom internationalen Recht.

In seinem dem grössten Teil des gesunden Menschenverstands bezieht sich der Grundsatz auf private Verträge, betonend, dass enthaltene Klauseln Gesetz zwischen den Parteien sind, und andeutet, dass die Nichterfüllung von jeweiligen Verpflichtungen ein Bruch des Pakts ist.

In Zivilrecht-Rechtsprechungen ist dieser Grundsatz mit dem allgemeinen Grundsatz des richtigen Verhaltens in der kommerziellen Praxis - einschließlich der Annahme des guten Glaubens verbunden - ist eine Voraussetzung für die Wirkung des ganzen Systems, so wird die schließliche Unordnung manchmal durch das Gesetz von einigen Systemen sogar ohne jede direkte von einigen der Parteien übernommene Strafe bestraft. Jedoch haben Gewohnheitsrecht-Rechtsprechungen gewöhnlich den Grundsatz des guten Glaubens an kommerzielle Verträge nicht, deshalb ist es unpassend festzustellen, dass pacta sunt servanda den Grundsatz des guten Glaubens einschließt.

Bezüglich internationaler Übereinkommen, "bindet jeder Vertrag in der Kraft auf die Parteien dazu und muss von ihnen bona fide durchgeführt werden." Pacta sunt servanda ist mit dem guten Glauben verbunden, während pacta sunt servanda dem guten Glauben nicht entspricht. Das berechtigt Staaten, dass Verpflichtungen zu verlangen, respektiert werden und sich auf die Verpflichtungen zu verlassen, die respektieren werden. Diese gute Glaube-Basis von Verträgen deutet an, dass eine Partei zum Vertrag Bestimmungen seines städtischen (häuslichen) Gesetzes als Rechtfertigung für einen Misserfolg nicht anrufen kann zu leisten. Jedoch hinsichtlich der Wiener Tagung und der UNIDROIT Grundsätze sollte es beachtet werden, dass diese schwer unter Einfluss Zivilrecht-Rechtsprechungen sind. Auf diese Quellen zurückzuführen zu sein, dass pacta sunt servanda den Grundsatz des guten Glaubens einschließt, ist deshalb falsch.

Die einzige Grenze zu pacta sunt servanda ist die kategorischen Normen des allgemeinen internationalen Rechtes, genannt jus cogens (zwingendes Gesetz). Der gesetzliche Grundsatz clausula Rebus sic stantibus, ein Teil des üblichen internationalen Rechtes, berücksichtigt auch Vertrag-Verpflichtungen, wegen einer zwingenden Änderung in Verhältnissen unerfüllt zu sein.

Siehe auch

  • Effizienter Vertragsbruch
  • Vertragsbruch
  • Bruch des Friedens
  • Grundsätzlicher Bruch

Referenzen

  • H Wehberg, 'Pacta Sunt Servanda' (1959) 53 (4) Die amerikanische Zeitschrift des Internationalen Rechtes 775

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