Schwefelemissionsverminderungsprotokoll

Das Protokoll zur 1979-Tagung auf der Grenzüberschreitenden Langstreckenluftverschmutzung auf der Verminderung von Schwefelemissionen oder Ihren Grenzüberschreitenden Flüssen durch mindestens 30 % ist eine Abmachung, für die 30-%-Verminderung von Schwefelemissionen oder grenzüberschreitenden Flüssen vor 1993 zu sorgen.

geöffnet für die Unterschrift - am 8. Juli 1985

in Kraft getreten - am 2. September 1987

Parteien - (22) Österreich, Weißrussland, Belgien, Bulgarien, Kanada, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Russland, die Slowakei, Schweden, die Schweiz, die Ukraine

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Das Protokoll zur 1979-Tagung auf der Grenzüberschreitenden Langstreckenluftverschmutzung auf der Weiteren Verminderung von Schwefelemissionen ist eine Abmachung, für die weitere Verminderung von Schwefelemissionen oder grenzüberschreitenden Flüssen zu sorgen.

geöffnet für die Unterschrift - am 14. Juni 1994

in Kraft getreten - am 5. August 1998

Parteien - (23) Österreich, Belgien, Kanada, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Europäische Union, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, die Schweiz, das Vereinigte Königreich

Länder, die unterzeichnet, aber noch nicht - (5) Bulgarien, Ungarn, Polen, Russland, die Ukraine bestätigt haben

Siehe auch

Links

http://www.unece.org/env/lrtap/sulf_h1.htm

Das Rede-Codieren / Stalinismus
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