Regierungsbezirk

In Deutschland, einem Regierungsbezirk, in Deutsch: Regierungsbezirk - ist eine Unterteilung von bestimmten Bundesstaaten (Bundesländer).

Sie sind über Kreise, Landkreise und kreisfreie Städte. Der Regierungsbezirk wird von Bezirksregierung (wörtlich "Bezirksregierung") geregelt und von Regierungspräsident (wörtlich "der Regierungspräsident") geführt.

Geschichte

Erste Regierungsbezirke wurden durch das Königreich Preußens geschaffen, das seine Provinzen in 25 Regierungsbezirke in 1808/1816 geteilt hat. Die Regierungsbezirke Nordrhein-Westfalens sind in der direkten Verlängerung von denjenigen, die 1815 geschaffen sind. Andere Staaten des deutschen Reiches haben ähnliche Entitäten, genannt Kreishauptmannschaft (in Sachsen) oder Kreis (in Bayern und Württemberg) geschaffen (um mit Kreis oder Landkreis heute nicht verwirrt zu sein). Während des Dritten Reichs hat die nazistische Regierung das Namengeben vereinigt; seitdem werden alle diese Entitäten Regierungsbezirk genannt.

Am 1. Januar 2000 hat Rheinland-Pfalz seine drei Regierungsbezirke Koblenz, Rheinhessen-Pfalz und Trier entlassen - die Angestellten und das Vermögen von den drei Bezirksregierungen wurden in drei Behörden umgewandelt, die für den ganzen Staat, jeder verantwortlich sind, einen Teil der ehemaligen Verantwortungen von Bezirksregierung bedeckend.

Am 1. Januar 2004 hat Sachsen-Anhalt seine drei Regierungsbezirke entlassen: Dessau, Halle und Magdeburg. Die Verantwortungen werden jetzt von Landesverwaltungsamt mit drei Büros an den ehemaligen Sitzen von Bezirksregierungen bedeckt.

Am Fundament Niedersachsens 1946 durch die Fusion der drei ehemaligen Freistaaten von Brunswick, Oldenburg, Schaumburg-Lippe und der ehemaligen preußischen Provinz Hanovers sind die ehemaligen zwei Staaten Verwaltungsbezirke (grob Verwaltungsgebiete der verlängerten Kompetenz) innerhalb Niedersachsens außer dem weniger autonomen preußisch-artigen Regierungsbezirke das Enthalten der ehemaligen Provinz Hanovers und des winzigen Schaumburg-Lippe geworden. Diese Unterschiede wurden am 1. Januar 1978 geebnet, als vier Land-wiederaufmarschierte Regierungsbezirke zwei Verwaltungsbezirke und alte sechs Regierungsbezirke ersetzt haben: Brunswick und Oldenburg sowie Aurich, Hanover (größtenteils dasselbe bleibend), Hildesheim, Lüneburg (alt), Osnabrück und Stade. Am 1. Januar 2005 hat Niedersachsen sein Bleiben von vier Regierungsbezirke entlassen: Braunschweig, Hanover, Lüneburg und Weser-Ems.

2005 hat Nordrhein-Westfalen geplant, seine fünf Regierungsbezirke abzuschaffen und drei Selbstverwaltungsentitäten zu schaffen. Das alte, "preußisch-artige", Regierungsbezirk hatte keine Selbstverwaltungsorgane.

Am 1. August 2008 hat Sachsen seine Bezirke (Landkreise) umstrukturiert und hat den Namen seines Regierungsbezirke zu Direktionsbezirke geändert. Das war notwendig, weil einer der neuen Bezirke mit den Grenzen alten Regierungsbezirke nicht ausgerüstet hat und einige Verantwortungen jetzt durch die Bezirke bedeckt werden. Die Direktionsbezirke werden noch Chemnitz, Dresden und Leipzig genannt. Die Behörden von Direktionsbezirke werden Landesdirektion genannt, und ihre Präsidenten werden Präsident der Landesdirektion statt Regierungspräsidium und Regierungspräsident genannt.

Lokale Existenz

Nicht alle Bundesländer haben diese Unterteilung; einige werden in Bezirke direkt geteilt. Zurzeit werden fünf Staaten in 22 Regierungsbezirke geteilt, sich in der Bevölkerung von 5,255,000 (Düsseldorf) zu 1,065,000 (Gießen) erstreckend:

  • Baden-Württemberg: Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen
  • Bayern: Oberbayern, das niedrigere Bayern, obere Pfalz, Oberfranken, mittlerer Franconia, senkt Franconia, Schwaben
  • Hesse: Darmstadt, Gießen, Kassel
  • Nordrhein-Westfalen: Arnsberg, Köln, Detmold, Düsseldorf, Münster
  • Sachsen: Chemnitz, Dresden, Leipzig

Die Regionalregierungen von Regierungsbezirke sind größtenteils mit Verwaltungsentscheidungen auf einem Regionalniveau beschäftigt.

Die meisten Verwaltungsroutinen werden von der Selbstverwaltungsregierung behandelt (der Stadt oder Kreis), während Gesetzgebung vom Parlament von Bundesland oder auf einer nationalen Ebene passiert wird.

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