Software patentiert laut der europäischen Offenen Tagung

Die Patentierfähigkeit der Software, Computerprogramme und computerdurchgeführten Erfindungen unter European Patent Convention (EPC) ist das Ausmaß, in dem der Gegenstand in diesen Feldern laut der Tagung auf der Bewilligung von europäischen Patenten vom 5. Oktober 1973 patentfähig ist. Das Thema schließt auch die Frage dessen ein, ob europäische Patente, die von European Patent Office (EPO) in diesen Feldern (manchmal gewährt sind, genannt "Softwarepatente") als gültig von nationalen Gerichten betrachtet werden.

Unter dem EPC, und insbesondere gilt sein Artikel 52, "werden Programme für Computer" als Erfindungen zum Zweck nicht betrachtet, europäische Patente, aber diesen Ausschluss von der Patentierfähigkeit nur zu gewähren, für das Ausmaß, in dem sich eine europäische offene Anwendung oder europäisches Patent auf ein Computerprogramm als solcher beziehen. Infolge dieses teilweisen Ausschlusses, und ungeachtet der Tatsache dass der EPO offene Anwendungen in diesem Feld zu einer viel strengeren genauen Untersuchung unterwirft, wenn im Vergleich zu ihrem amerikanischen Kollegen, der nicht meint, dass alle Erfindungen einschließlich einer Software de jure nicht patentfähig sind.

Artikel 52 der europäischen Offenen Tagung

European Patent Convention (EPC), Artikel 52, Paragraf 2, schließt von der Patentierfähigkeit, "in besonderem aus

  1. Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
  2. ästhetische Entwicklungen;
  3. Schemas, Regeln und Methoden, um geistige Handlungen durchzuführen, Spiele spielend oder Geschäfte und Programme für Computer machend; [Betonung hinzugefügt]
  4. Präsentationen der Information."

Paragraf 3 sagt dann:

: "(3) sollen Die Bestimmungen des Paragrafen 2 Patentierfähigkeit des Gegenstands oder der Tätigkeiten ausschließen, die auf in dieser Bestimmung nur im Ausmaß verwiesen sind, in dem sich eine europäische offene Anwendung oder europäisches Patent auf solchen Gegenstand oder Tätigkeiten als solcher beziehen." (Betonung hinzugefügt)

Die Wörter "als solch" haben offene Bewerber, Rechtsanwälte, Prüfer verursacht, und beurteilt sehr viel Schwierigkeit, seitdem der EPC 1978 in Kraft getreten ist. Die Tagung, als mit der ganzen internationalen Vereinbarung, sollte mit einer zweckmäßigen Annäherung analysiert werden. Jedoch ist der Zweck hinter den Wörtern und den Ausschlüssen selbst alles andere als klar.

Eine Interpretation, der von den Ausschüssen der Bitte des EPO gefolgt wird, ist, dass eine Erfindung patentfähig ist, wenn es eine neue und nichtoffensichtliche "technische" Lösung eines technischen Problems zur Verfügung stellt. Das Problem und die Lösung, können innerhalb eines Computers wie eine Weise völlig ortsansässig sein, einen Computer schneller oder effizienter auf eine neuartige und erfinderische Weise laufen zu lassen. Wechselweise kann das Problem darin bestehen, wie man den Computer leichter macht, solcher als in T928/03, Konami, Videospiel-System zu verwenden.

Diese EPO Interpretation bedeutet im Wesentlichen, dass jede Software, die etwas Neuartiges und Nützliches tut, patentfähig ist. Jedoch hat es andere Fälle gegeben (ausführlich berichtet unten), wo Softwarepatente zurückgewiesen worden sind, weil sie Software sind. Die Situation bleibt unklar, mit vielen Fällen abgefunden Gründe außer dem patenability der Software.

Der Position in Europa kann mit diesem anderer Länder wie die USA und Australien gegenübergestellt werden. In diesen Ländern ist der bloße Gebrauch eines Computers genügend, um eine Geschäftsmethode patentfähig zu machen, selbst wenn der Computer auf eine neuartige oder erfinderische Weise nicht verwendet wird und nur die zu Grunde liegende Geschäftsmethode die patentfähigen Eigenschaften zur Verfügung stellt. Solch eine Position ist durch den EPO in Entscheidungen wie T258/03 (Hitachi/Auction Methode) spezifisch zurückgewiesen worden.

Patentierfähigkeit laut des europäischen Patentamt-Fallrechts

Wie die anderen Teile des Paragrafen 2 sind Computerprogramme für das Patentieren im Ausmaß offen, dass sie einen technischen Beitrag zur vorherigen Kunst zur Verfügung stellen. Im Fall von Computerprogrammen und gemäß dem Fallrecht der Ausschüsse der Bitte bedeutet ein technischer Beitrag normalerweise eine weitere technische Wirkung, die die normale physische Wechselwirkung zwischen dem Programm und dem Computer übertrifft.

Obwohl viele behaupten, dass es eine Widersprüchlichkeit darauf gibt, wie der EPO jetzt Artikel 52 anwendet, entspricht die Praxis des EPO ziemlich bezüglich der Behandlung der verschiedenen Elemente des Artikels 52 (2). Eine mathematische Methode ist nicht patentfähig, aber ein elektrischer gemäß dieser Methode entworfener Filter würde von der Patentierfähigkeit durch den Artikel 52 (2) und (3) nicht ausgeschlossen.

Gemäß der Rechtskunde der Ausschüsse der Bitte des EPO kann eine technische durch ein Computerprogramm zur Verfügung gestellte Wirkung, zum Beispiel, eine reduzierte Speicherzugriffszeit, eine bessere Kontrolle eines robotic Arms oder eines verbesserten Empfangs und/oder Entzifferung eines Radiosignals sein. Es muss zum Computer nicht äußerlich sein, auf dem das Programm geführt wird; reduzierte Festplatte-Zugriffszeit oder eine erhöhte Benutzerschnittstelle konnten auch eine technische Wirkung sein.

Patentfähige Gegenstand-Voraussetzung

Ungefähr zehn Jahre vor 2006 kommt eine Verschiebung im Fallrecht vor. Der "Beitrag nähert sich" oder "technische Wirkungsannäherung" hat gepflegt zu bewerten, was als eine Erfindung im Sinne der Kunst betrachtet wurde. 52 (1) und (2), wurde aufgegeben. Gemäß der "Beitragsannäherung" (sieh zum Beispiel T 52/85), hat der geforderte Gegenstand keine Erfindung im Sinne des Artikels 52 (1) EPC betroffen, als kein Beitrag in einem von der Patentierfähigkeit nicht ausgeschlossenen Feld geleistet wurde. Die "Beitragsannäherung" war eine verkleidete erfinderische Schritt-Bewertung.

Entscheidungen wie T 258/03 und T 154/04 haben verständlich gemacht, dass die Beitragsannäherung nicht mehr anwendbar war. Tatsächlich

Die:The-Struktur des EPC weist (...) darauf hin, dass es möglich sein sollte zu bestimmen, ob Gegenstand laut des Artikels 52 (2) EPC ohne irgendwelche Kenntnisse des Standes der Technik (einschließlich allgemeiner allgemeiner Kenntnisse) ausgeschlossen wird. (T 258/03, Gründe 3.1).

Es genügt jetzt, dass eine physische Entität oder Tätigkeit technisch einschließen, bedeutet, als eine Erfindung im Sinne des Artikels 52 (1) EPC betrachtet zu werden. Technischen Charakter zu haben, ist ein implizites Erfordernis einer "Erfindung" im Sinne des Artikels 52 (1) EPC (Voraussetzung "des Fachausdrucks").

Aber der patentfähige Gegenstand-Test des Artikels 52 (2) und (3) ist nur der erste Schritt zur Patentierfähigkeit. Computerprogramme können auch verweigert werden und werden häufig auf Grund des Mangels am erfinderischen Schritt verweigert, der relativ leichter sein kann, mit bestimmten Fällen zu bewerten. Da ein Ausschuss der Bitte in T 258/03 (Gründe 4.6) in Bezug auf die Tatsache gesagt hat, dass die "Beitragsannäherung", nicht mehr anwendbar

war

: [wir sind] bewusst, dass [unsere] verhältnismäßig weite Auslegung des Begriffes "Erfindung" im Artikel 52 (1) EPC Tätigkeiten einschließen wird, die so vertraut sind, dass ihr technischer Charakter dazu neigt, wie die Tat überblickt zu werden, Verwenden-Kugelschreiber und Papier zu schreiben. Selbstverständlich, jedoch, deutet das nicht an, dass alle Methoden, die den Gebrauch der technischen Mittel einschließen, patentfähig sind. Sie müssen noch neu sein, eine nichtoffensichtliche technische Lösung eines technischen Problems vertreten, und von der Industrieanwendung empfindlich sein.

Erfinderische Schritt-Voraussetzung

Die Interpretation des Begriffes "Erfindung" im patentfähigen Gegenstand-Test, wie verwendet, durch die Ausschüsse der Bitte, ist mit einer Anpassung des Fallrechts in Zusammenhang mit der erfinderischen Schritt-Voraussetzung gekommen.

Jede nicht technische Eigenschaft, d. h. eine Eigenschaft von einem Feld, das von der Patentierfähigkeit darunter ausgeschlossen ist, kann für die Bewertung des erfinderischen Schritts nicht in Betracht gezogen werden, wenn sie (die nicht technischen Eigenschaften) wirklich mit dem technischen Gegenstand nicht aufeinander wirken, um ein technisches Problem zu beheben. Das Festsetzen, ob eine Eigenschaft zum technischen Charakter eines Anspruchs beiträgt, ist als schwierig angesehen worden.

Außerdem sollte der "Stand der Technik" (verwendet als der Startpunkt für die erfinderische Schritt-Bewertung) als Bedeutung des "Staates der Technologie analysiert werden" ist die in der Kunst erfahrene Person die Person, die im relevanten Feld der Technologie, und "zum Zweck der Annäherung des Problems-Und-Lösung erfahren ist, muss das Problem ein technisches Problem sein, das die Fachperson im besonderen technischen Feld gebeten werden könnte, zum relevanten Vorzugsdatum zu beheben". Felder unter der Kunst ausgeschlossen. 52 (2) werden als ein Teil der Technologie für die Bewertung des erfinderischen Schritts nicht betrachtet.

So kann ein Experte im Marketing oder den Versicherungspolicen nicht zum Beispiel als die erfundene in der Kunst erfahrene Person gewählt werden, während eine Computerhardware oder Speicherbetriebswirt als die Verweisung erfundene Person gewählt werden können. Das bedeutet, dass die bloße Durchführung einer Geschäftsmethode in einem Computer- oder Computernetz selten mit einem erfinderischen Schritt verbunden ist, während die Besserung eines computergestützten Industrieprozesses oder die Versorgung eines effizienteren Speichermanagements innerhalb eines Computers mit einem erfinderischen Schritt verbunden sein können.

Das Fallrecht der EPO Ausschüsse der Bitte bindet zu den ersten Beispiel-Abteilungen des EPO (d. h. die Überprüfen-Abteilungen) nicht, und verschiedene Überprüfen-Abteilungen des EPO können Patentierfähigkeit verschieden bewerten. Ebenfalls während eines Oppositionsverfahrens bevor kann der EPO, wo der Bewilligung eines kürzlich gewährten europäischen Patents von einem Dritten (Gegner), das Patent entgegengesetzt werden kann, widerrufen werden, wenn die Oppositionsabteilung eine verschiedene Ansicht darauf bildet, ob die fragliche Erfindung patentfähig war.

Relevante Entscheidungen

Enforceability vor nationalen Gerichten

Das Fallrecht der EPO Ausschüsse der Bitte bindet zu den EPO Mitgliedstaaten nicht, und verschiedene nationale Gerichte, die verschiedenen Fällen folgen, können eine verschiedene Ansicht von der Patentierfähigkeit unter der Kunst vertreten. 52 (2) EPC. Jedes europäische durch den EPO ausgegebene Patent kann in einer Patentverletzungsrechtssache oder Revokationsverhandlungen vor einem nationalen Gericht widerrufen werden, wenn zum Beispiel das Gericht die Erfindung als nichtpatentfähig im Hinblick auf neue vorherige Kunstbeweise oder im Hinblick auf eine nochmalige Überlegung der verfügbaren vorherigen Kunst beurteilt.

DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH

Peter Prescott QC, während er als ein Vizerichter im Obersten Zivilgericht des Vereinigten Königreichs, und in Anbetracht der Anwendungen von CFPH gesessen hat, hat bemerkt, dass die EPO Entscheidungen verordnend sind, aber zu den Gerichten des Vereinigten Königreichs zu nicht binden, sondern auch hat das Urteil des Berufungsgerichts in der Anwendung von Fujitsu zurückgerufen, die festgestellt hat, dass es unglückselig sein würde, wenn es wesentliche Abschweifung zwischen den Interpretationen gäbe, die von den Gerichten des Vereinigten Königreichs und dem EPO zum Artikel 52 (2) EPC gegeben sind.

Das Urteil in den Anwendungen von CFPH war in einer Aufregung von Gerichtsverfahren des Vereinigten Königreichs erst, seit 2005 nochmalige Überlegung durch das Oberste Zivilgericht von offenen vom Patentamt des Vereinigten Königreichs verweigerten Anwendungen einschließend.

Die zwei offenen fraglichen Anwendungen beider haben das vernetzte interaktive Wetten auf den Ergebnissen von Ereignissen eingeschlossen. Als jede Anwendung wurde in Zusammenhang mit einer Methode verweigert, Geschäfte als solcher zu machen. Als die Anwendungen wurde in Zusammenhang mit einem Computerprogramm als solcher nicht verweigert, weil das Computerprogramm einfach ein Werkzeug war, das verwendet wurde, um einen neuen Satz von Geschäftsregeln durchzuführen, und die Erfindung nicht wirklich über das Computerprogramm war. Obwohl das Urteil betont hat, dass das verwendete Denken vom Typ ziemlich verschieden war, der durch den EPO angewandt worden sein würde, war der Richter zufrieden, dass der EPO zu demselben Beschluss mit ihrem eigenen Denken gekommen wäre.

Die Entscheidung kritisiert das Vertrauen des EPO darauf, darauf zu bestehen, dass eine Erfindung einen technischen Beitrag, und nicht bloß zur Verfügung stellen muss, hat ein Geschäft Beitrag gestützt. Wie gezeigt, durch das Urteil in Dyson v Hoover kann der kommerzielle Hintergrund zu einer Erfindung helfen zu zeigen, dass ein bestimmter technischer Fortschritt war oder nicht offensichtlich war.

In der Forschung In Motion UK Ltd. v Inpro das Genehmigen von SARL hatte das Oberste Zivilgericht des Vereinigten Königreichs die Gelegenheit, ein Patent zu denken, das durch den EPO gewährt worden war. Das Patent hat das 'Vorbehandeln' von Webseiten eingeschlossen, bevor sie zu Maschinen der bescheidenen in einer Prozession gehenden Kapazität heruntergeladen wurden. Herr Richter Pumfrey ist zum Beschluss gekommen, dass die geforderte Erfindung offensichtlich war, aber spezifisch die Behauptung zurückgewiesen hat, dass sie vom offenen Schutz als ein Computerprogramm als solcher ausgeschlossen wurde. Er hat bemerkt, dass "die ganze moderne Industrie von programmierten Computern abhängt, und man scharfsinnig sein muss, um Patente nicht zu vereiteln mit der Begründung, dass der Gegenstand laut des Artikels 52 ausgeschlossen wird, wenn die Erfindung im ausgeschlossenen Gegenstand als solch" (Betonung hinzugefügt) nicht liegt.

Das Berufungsgericht-Urteil des Vereinigten Königreichs in Aerotel gegen Telcos Anwendung und Macrossans hat EPO Praxis kritisiert, um nicht technischen Gegenstand, wie neue Musik oder eine Geschichte, als ein Teil der vorherigen Kunst als nicht zu halten, intellektuell ehrlich seiend. Die EPO Ausschüsse der Bitte haben seitdem geantwortet, indem sie sagen, dass die technische Wirkungsannäherung (mit dem Reiter) angewandt im Aerotel/Macrossan Urteil mit der europäischen Offenen Tagung unvereinbar ist.

Deutschland

In Deutschland, im Fall Logikverifikation (am 13. Dezember 1999), der deutsche Bundesgerichtshof (Deutsch: Bundesgerichtshof oder BGH) hat auf einem Fall geherrscht, der eine nationale offene Anwendung einschließt, eine computerdurchgeführte Erfindung, nämlich eine "Methode für die hierarchische Logiküberprüfung von hoch einheitlichen Stromkreisen" fordernd. Gegen den Lauf des vorherigen Fallrechts gehend, hat es das deutsche Offene Bundesgericht verworfen (Deutsch: Bundespatentgericht oder BPatG), und ist zum Beschluss gekommen, dass der geforderte Gegenstand wirklich der 'technischen' Anforderung richtig entsprochen hat, kann von der Patentierfähigkeit deshalb nicht ausgeschlossen werden, und dass das Gericht in wesentliche Überprüfung eintreten muss. Die Frage über den Ausschluss von "Computerprogrammen als solch" wurde das erste Mal erwähnt, aber beiseite gelegt, weil das Gericht das Bedürfnis nicht gesehen hat, diese Frage zu bestimmen.

Einwände von BPatG wurden auch in den Entscheidungen Sprachanalyseeinrichtung (deutscher BGH, am 11. Mai 2000) und Suche fehlerhafter Zeichenketten (deutscher BGH, am 17. Oktober 2001) verworfen. In der Zivilrecht-Tradition des Festlandes Europa jedoch erwirbt gesetzlicher Präzedenzfall denselben formell verbindlichen Charakter nicht notwendigerweise, den es in den für die meisten englisch sprechenden Länder typischen Gewohnheitsrecht-Traditionen annimmt.

Tatsächlich mehr kürzlich hat dasselbe Gericht die Verwerfung von offenen Ansprüchen auf Computer und Programmen wiederholt hochgehalten, die darauf, als in Rentabilitätsermittlung sowie in Informationsübermittlungsverfahren funktionieren.

Frankreich

Frankreich war die erste europäische Nation, die "les Programme Maschine von ou séries d'instructions pour le déroulement des opérations d'une calculatrice" ("Programme oder Reihe von Instruktionen für den Umzug von Operationen einer Rechenmaschine", d. h. Computerprogramme) davon ausgeschlossen hat, eine Industrieerfindung 1968 in Loi n°68-1 Artikel 7 zu sein. Zwei relevante Entscheidungen, nämlich Mobil Oil Corp. und SA SAGEM, haben die Patentierfähigkeit aus dem Grund zurückgewiesen, einen technischen Charakter zu verpassen. In Schlumberger wurde es entschieden, dass nicht jeder Gebrauch eines Computerprogramms Patentierfähigkeit zurückweist. In Infomil hat das Gericht erklärt, dass ein Anspruch auf ein Informationssystem immer technischen Charakter hat und deshalb protectible ist.

Referral zum vergrößerten Ausschuss der Bitte

Unter hat der Präsident des EPO die Macht, eine Rechtsfrage zu einem Vergrößerten Ausschuss zu verweisen, wo zwei Ausschüsse der Bitte verschiedene Entscheidungen über diese Frage gegeben haben.

Am 27. Oktober 2006, in seinem Urteil in Aerotel gegen Telcos Anwendung und Macrossans, hat das Berufungsgericht Englands und Wales gesagt (am Absatz. 25), dass "Die Entscheidungen der EPO Ausschüsse der Bitte [in diesem Softwarepatentierfähigkeitsgebiet] gegenseitig widersprechend sind" und (auch am Absatz. 25), dass "sicher die Zeit für Sachen gekommen ist, die von einem Vergrößerten Ausschuss der Bitte zu klären sind". Und wenn auch das englische Berufungsgericht fortgesetzt hat zu sagen (am Absatz. 25), dass es "formell kein Geschäft von uns ist, um Fragen zu definieren, eines Vergrößerten Ausschusses der Bitte gefragt zu werden", hat es fortgesetzt anzudeuten (am Absatz. 76) Fragen, die es gedacht hat, dass der Präsident des EPO auf einen EPO Vergrößerten Ausschuss der Bitte verweisen kann.

Als Antwort, wie man berichtet, hat Alain Pompidou, dann Präsident des EPO, gesagt, dass sich der EPO sehr für Entwicklungen im Fallrecht von nationalen Gerichten interessiert hat, und dass er die Entscheidung des Vereinigten Königreichs "zur Kenntnis genommen hatte, aber eine Entscheidung darüber, ob es günstig sein würde, um den Vorschlägen für einen referral zu folgen, ist noch nicht getroffen worden." Nachher, jedoch, scheint es, dass Alain Pompidou einen Brief datiert am 22. Februar 2007 Herrn Justice Jacob vom Berufungsgericht Englands und Wales (mit einer Kopie zum Patentamt des Vereinigten Königreichs) geschrieben hat mitteilend, dass er "entschieden hat, dass im Moment es eine ungenügende gesetzliche Basis für einen referral laut des Artikels 112 (1) (b) gibt", und dass "der passende Moment für einen referral sein würde, wo die von einem Ausschuss der Bitte genommene Annäherung zur Bewilligung eines Patents führen würde, wohingegen die von einem anderen Ausschuss genommene Annäherung würde nicht".

Nachher hat sich der Ausschuss in der Entscheidung T 154/04 geweigert, Fragen zu verweisen, die "ausführlich von den Fragen genommen sind, die für referral dem Vergrößerten Ausschuss der Bitte im "Aerotel/Macrossan" Urteil" zum Vergrößerten Ausschuss der Bitte vorgeschlagen sind.

Schließlich, am 22. Oktober 2008, hat der aktuelle Präsident des EPO, Alison Brimelow, eine Rechtsfrage zum Vergrößerten Ausschuss der Bitte verwiesen. Die Fragen, die das Thema des referral waren, der mit der Patentierfähigkeit von Programmen für Computer unter European Patent Convention (EPC) verbunden ist, und gemäß dem Präsidenten des EPO der grundsätzlichen Wichtigkeit waren, weil haben sie sich auf die Definition "der Grenzen der Patentierfähigkeit im Feld der Computerwissenschaft bezogen." Der referral war als in Zusammenhang mit der "tief streitsüchtigen Frage darüber angesetzt worden, wie man die Patentierfähigkeit von softwarezusammenhängenden Erfindungen bewertet". Im Mai 2010 jedoch hat der Vergrößerte Ausschuss der Bitte gedacht, dass der referral unzulässig war, weil, nach ihrer Meinung, keine auseinander gehenden Entscheidungen im referral identifiziert worden waren.

Direktive über die Patentierfähigkeit von computerdurchgeführten Erfindungen

Vorgeschlagen 2002 eine Motivation mindestens für den umstrittenen Entwurf sollte die Direktive von EU über die Patentierfähigkeit von Computerdurchgeführten Erfindungen gewesen sein, übliche Praxis für die nationalen Gerichte zu gründen; und, in Fällen von Zweifeln betreffs seiner Interpretation, um eine Voraussetzung für nationale Gerichte des letzten Beispiels geschaffen zu haben, um eine Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof zu suchen. Wenn auch die Schweiz zum Beispiel ein Mitglied der europäischen Offenen Organisation, aber nicht ein Mitglied der Europäischen Union ist, hat der EPO auch Zeichen gegeben, dass es wahrscheinlich seine Praxis anpassen würde, um nötigenfalls sich zu richten, was auch immer Text schließlich aus dem gesetzgebenden EU-Verfahren, erschienen war

Jedoch ist die Direktive hoch umstritten geworden, Erhöhung gesetzgebender trauriger Berühmtheit zu diesem Gebiet des europäischen Gesetzes ziehend. Befürworter der Direktive haben behauptet, dass sein Zweck war, die Bedeutung des Artikels 52, durch das Vereinigen vorhandener EPO Praxis zu klären. Gegner haben behauptet, dass die Direktive wahrgenommene strengere Beschränkungen gegen die Software demontieren, die verwendet oder anstellbar durch nationale Gerichte patentiert, und zu einer vergrößerten Behauptung von Patenten auf der über die EU Weiten Vereinigung Software führen würde. Nach einer Geschichte der Verfahrensrangelei, und des gestützten Lobbyismus und der Werbungsanstrengungen von beiden Seiten wurde die Direktive, die von der Europäischen Kommission und den meisten Mitgliedstaat-Regierungen im Vergleich mit ihren nationalen Parlamenten größtenteils unterstützt worden war, vom Europäischen Parlament am 6. Juli 2005 überwältigend zurückgewiesen, das gesetzgebende Verfahren begrenzend.

Dieser Misserfolg, den Ausschluss der Software zu reformieren, ist dem erfolglosen Versuch gefolgt, Programme für Computer von der Kunst zu löschen. 52 (2) (c) der Tagung 2000 auf der diplomatischen Konferenz in München. Zurzeit wurde die Reform ausführlich herabgesetzt, um das Ergebnis des Beratungsprozesses für diese EU-Direktive zu erwarten.

Die Endinterpretation des Gesetzes in diesem Gebiet setzt so fort, die Verantwortung nationaler Gerichte, im Anschluss an das nationale Fallrecht zu sein (außer, wenn eine europäische offene Anwendung verweigert wird, oder wenn ein europäisches Patent in Oppositionsverhandlungen vor dem EPO widerrufen wird, in welchem Fall der EPO das Finale hat, sagen bezüglich der Interpretation des EPC). Eine entscheidende überstaatliche Autorität für europäische Patentrecht-Fälle konnte entweder laut Vorschläge für das Gemeinschaftspatent oder laut der europäischen Offenen Streitigkeitsabmachung geschaffen werden. Bezüglich Anfangs 2006 ist das das Thema einer öffentlichen Beratung durch die EU-Kommission, die zur neuen erwarteten gesetzgebenden Tätigkeit vorbereitend ist.

Statistik

Gemäß einer Presseinformation von Europäischen Kommission von 2002, "da der EPC 1978 in Kraft getreten ist, sind mindestens 30,000 Patente für computerdurchgeführte Erfindungen bereits [durch den EPO] ausgegeben worden".

Weiterführende Literatur

Siehe auch

  • Softwarepatent
  • Softwarepatent diskutiert
  • Software patentiert laut der REISE-Abmachung
  • Software patentiert laut des Patentrechts des Vereinigten Königreichs
  • Computerprogramme und der Offene Zusammenarbeit-Vertrag

Außenverbindungen

Für mehr Außenverbindungen, einschließlich Verbindungen zum Lobbyismus auf Organisationen, sieh Softwarepatent-Debatte.

ist

Kielwasser-Walduniversität / Europäisches Patentamt
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