Nachlässigkeit per se

Nachlässigkeit ist per se die gesetzliche Doktrin, wodurch eine Tat nachlässig betrachtet wird, weil es ein Statut (oder Regulierung) verletzt. Um Nachlässigkeit zu beweisen, muss der Ankläger dem zeigen

  1. der Angeklagte hat das Statut, verletzt
  2. das Statut sorgt für eine kriminelle Strafe (d. h., Geldstrafen oder Haft), aber nicht durch Zivilstrafen,
  3. die Tat hat die Art des Schadens verursacht, den das Statut entworfen wurde, um, und zu verhindern
  4. der Ankläger war ein Mitglied der geschützten Klasse des Statuts.

In einigen Rechtsprechungen schafft Nachlässigkeit per se bloß eine Annahme der Nachlässigkeit.

Ein typisches Beispiel ist dasjenige, in dem ein Auftragnehmer einen Gebäudecode verletzt, wenn er ein Haus baut. Das Haus bricht dann zusammen, jemanden verletzend. Die Übertretung des Gebäudecodes gründet Nachlässigkeit per se, und der Auftragnehmer wird verantwortlich gefunden, so lange der Bruch des Auftragnehmers des Codes die Ursache (nächste Ursache und wirkliche Ursache) der Verletzung war.

Siehe auch

  • Ungesetzlich per se
  • Tedla v. Ellman

Weiterführende Literatur

  • Neuformulierung (Drittel) von Klagbaren Delikten § 14 (Versuchsweiser Entwurf Nr. 1, am 28. März 2001)
  • Metallstöße von Grable & Sons. v. Darue Eng'g & Mfg. 125 S. Ct. 2363, 2370 (2005).

Nächte in Träume... / Neuromyotonia
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