Aktionär

Ein Aktionär oder Aktionär sind eine Person oder Einrichtung (einschließlich einer Vereinigung), der gesetzlich jeden Teil eines Anteils des Lagers in einer öffentlichen oder privaten Vereinigung besitzt. Aktionäre besitzen das Lager, aber nicht die Vereinigung selbst. (Fama 1980).

Aktionären werden spezielle Vorzüge abhängig von der Aktiengattung gewährt. Diese Rechte können einschließen:

  • Das Recht, ihre Anteile, zu verkaufen
  • Das Wahlrecht auf den Direktoren, die vom Ausschuss, berufen sind
  • Das Recht, Direktoren zu berufen (obwohl das in der Praxis wegen des Minderheitsschutzes sehr schwierig ist) und schlägt Aktionärsentschlossenheiten, vor
  • Das Recht auf Dividenden, wenn sie, erklärt werden
  • Das Recht, neue Anteile zu kaufen, die von der Gesellschaft und dem ausgegeben sind
  • Das Recht darauf, welches Vermögen nach einer Liquidation bleibt.
Wie man

betrachtet, sind Aktionäre oder Aktionäre von einigen eine Teilmenge von Miteigentümern, die jeden einschließen können, der ein direktes oder indirektes Interesse an der Geschäftsentität hat. Zum Beispiel wird Arbeit, Lieferanten, Kunden, die Gemeinschaft normalerweise usw. als Miteigentümer betrachtet, weil sie Wert beitragen und/oder von der Vereinigung zusammengepresst werden.

Aktionäre auf dem primären Markt, die IPOs kaufen, stellen Kapital Vereinigungen zur Verfügung; jedoch, die große Mehrheit von Aktionären sind auf dem sekundären Markt und stellen kein Kapital direkt der Vereinigung zur Verfügung.

Deshalb, gegen die populäre Meinung, sind Aktionäre von amerikanischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften (1) Eigentümer der Vereinigung, (2) die Kläger des Gewinns, noch (3) Kapitalanleger, als in den Mitwirkenden des Kapitals.


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