Gatte

Ein Gatte ist allgemein ein Partner in einer Ehe, und ist meistens entweder ein Mann, sich auf einen Partner männlichen Geschlechts, eine Frau beziehend, sich auf einen weiblichen Partner, oder, etwas Gebrauch, ein Partner in einer Zivilvereinigung, Innenpartnerschaft oder Konsensehe beziehend. Der Begriff ist allein geschlechtneutral, und nützlich, um Rechte, Aufgaben oder Verpflichtungen jedes Partners in der Ehe ohne Rücksicht auf das Geschlecht zu beschreiben. Obwohl ein Gatte eine Form von bedeutend anderem ist, schließt der letzte Begriff auch Nichtheiratspartner ein, die eine soziale Rolle spielen, die diesem eines Gatten ähnlich ist, aber sich Rechte und Aufgaben durch das Gesetz einem Gatten nicht vorbehalten.

Die rechtliche Stellung eines Gatten, und die spezifischen Rechte und mit diesem Status vereinigte Verpflichtungen, ändert sich durch das Gebiet und die Kultur. Historisch haben viele Gesellschaften Sätze von Rechten und Verpflichtungen gegen Heiratspartner männlichen Geschlechts gegeben, die von den Sätzen von Rechten und weiblichen Heiratspartnern gegebenen Verpflichtungen sehr verschieden gewesen sind. Insbesondere die Kontrolle des Heiratseigentums, Erbe-Rechte, und des Rechts, die Tätigkeiten von Kindern der Ehe zu diktieren, ist normalerweise dem Partner männlichen Geschlechts gegeben worden. Jedoch wurde diese Praxis zu viel in vielen Ländern im zwanzigsten Jahrhundert verkürzt, und modernere Statuten neigen dazu, die Rechte und Aufgaben eines Gatten ohne Berücksichtigung des Geschlechtes zu definieren.

Siehe auch

  • Braut
  • Arbeitsgatten, ein Paar von Mitarbeitern, die emotionale Obligationen teilen, die denjenigen in einer Ehe ähnlich
sind

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