Zurückband

Zurückband, oder zurückstellig, im Schotte-Gesetz, ist ein Akt, der die Begriffe eines anderen Akts, oder erklärend der Zwecke qualifiziert, zu denen ein anderer Akt gewährt worden ist. So ab die facie absolute Verfügung, die durch ein Zurückband qualifiziert ist, das die beschränkte Natur des Rechts wirklich ausdrückt, das von der Person gehalten ist, der die Verfügung gemacht wird, würde einsetzen, was in England ein Treuhandvertrag genannt wird.


Bacan / Zeitachse der Kleidung und Textiltechnologie
Impressum & Datenschutz