Mit dem Benennenparteienwarten

Im Fernmeldewesen ist ein mit dem Benennenparteienwarten eine Diensteigenschaft, die der Telefonvermittlung ermöglicht, einen Zugriffsversuch trotz der vorläufigen Nichtverfügbarkeit der Systemübertragung oder umschaltenden Möglichkeiten zu vollenden, die erforderlich sind, den gebetenen Zugang zu gründen.

Systeme, die rufendem Parteiwarten die Systemmöglichkeiten bis zu den notwendigen Möglichkeiten zur Verfügung stellen, werden verfügbar, und fahren dann fort, den gebetenen Zugang zu vollenden. Solche Systeme können oder können kein Systemblockieren-Signal ausgeben, die rufende Partei der Zugriffsverzögerung in Kenntnis zu setzen.

Siehe auch


Genanntes Parteienwarten / Nennen Sie Verarbeitung
Impressum & Datenschutz