Gericht erster Instanz (Begriffserklärung)

Ein Gericht erster Instanz ist ein Amtsgericht der ursprünglichen oder primären Rechtsprechung.

Spezifische Gerichte haben gerufen das Gericht erster Instanz schließen Sie ein:

  • Europäisches Gericht erster Instanz, der Europäischen Union
  • Gericht erster Instanz (Frankreich)
  • Gericht erster Instanz (Hongkong)

Archibald Scott Couper / Elie Hobeika
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