Fernmeldedienst

Im Fernmeldewesen hat der Begriff-Fernmeldedienst die folgenden Bedeutungen:

1. Jeder Dienst von einem Fernmeldeversorger zur Verfügung gestellt.

2. Ein angegebener Satz der Benutzerinformation überträgt Fähigkeiten, die einer Gruppe von Benutzern durch ein Fernmeldesystem zur Verfügung gestellt sind.

Zeichen: Der Fernmeldedienstnehmer ist für den Informationsinhalt der Nachricht verantwortlich. Der Fernmeldedienstleister hat die Verantwortung für die Annahme, Übertragung und Übergabe der Nachricht.

Zum Zwecke der Regulierung durch die Bundeskommunikationskommission auf das amerikanische Kommunikationsgesetz von 1934 und Fernmeldegesetz von 1996 ist die Definition des Fernmeldedienstes "das Angebot des Fernmeldewesens für eine Gebühr direkt zum Publikum, oder zu solchen Klassen von Benutzern, um direkt für das Publikum unabhängig von den verwendeten Möglichkeiten effektiv verfügbar zu sein." "Fernmeldewesen" wird abwechselnd als "die Übertragung, zwischen oder unter Punkten definiert, die vom Benutzer, der Information der Auswahl des Benutzers, ohne Änderung in der Form oder dem Inhalt der Information, wie gesandt und erhalten angegeben sind."

Standardisierung

Siehe auch

Siehe auch


Technische Kontrollmöglichkeit / Telefonkonferenz
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